Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Von Annalena B. 1 August, 2023
4 minutes

Dein wichtigstes Dokument im Straßenverkehr ist sicherlich dein Führerschein. An zweiter Stelle steht der Fahrzeugschein, doch die wenigsten kennen sich damit wirklich aus. Deshalb erfährst du in diesem Beitrag alles Wissenswerte zu diesem Papier.

Was ist der Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein heißt korrekterweise eigentlich „Zulassungsbescheinigung Teil 1”. Er ist deine offizielle Erlaubnis, mit deinem Fahrzeug am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen zu dürfen. Oder anders ausgedrückt: Der Fahrzeugschein ist der Personalausweis deines Autos.

Wenn du dein Auto bei der amtlichen Zulassungsstelle anmeldest, erhältst du die Zulassungsbescheinigung Teil 1, sobald du ein gültiges Kennzeichen zugeteilt bekommen hast. Dieses Dokument benötigen übrigens nicht nur Pkws, sondern alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge. Dazu gehören auch Lkws, Motorräder, Traktoren, Anhänger, Mopeds oder Stapler.

Dafür brauchst du den Fahrzeugschein

Gemäß Artikel 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung musst du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer im Auto dabei haben. Du bist auch verpflichtet, sie bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen zu können.

Denn der Fahrzeugschein enthält relevante Informationen zu dir und deinem Fahrzeug. Anhand dieser kann die Polizei rasch wichtige Fragen klären, wie zum Beispiel:

  • Wer ist der Fahrzeughalter?
  • Ist das Auto versichert?
  • Stimmt die Umweltplakette?
  • Ist das Fahrzeug als gestohlen gemeldet?

Wenn du den Fahrzeugschein bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen kannst, droht dir eine Buße von 10 Euro. Das gilt übrigens auch, wenn du mit dem Auto eines Freundes fährst. Auch wenn du nicht der Fahrzeugeigentümer bist, musst du den zum Auto gehörenden Fahrzeugschein vorzeigen können.

Du solltest deinen Fahrzeugschein sicher aufbewahren und stets bei dir führen, da du ihn etwa bei der Beantragung oder im Falle eines Schadensanspruchs brauchst. Unsere Gegenstandsversicherung hilft dir bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugscheins.

Der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bilden zusammen die kompletten Kfz-Papiere deines Autos. Im Fahrzeugschein sind vor allem technische Informationen zum Fahrzeug und dem/der Halter:in zu finden. Im Fahrzeugbrief stehen hingegen genauere Angaben zum/zur Eigentümer:in.

Wenn du also einen selbstgekauften Neuwagen mit Erstzulassung fährst, stehst du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Fahrzeughalter:in und in Teil 2 als Fahrzeugeigentümer:in. Bei einem gebrauchten Leasingauto sieht die Situation anders aus: Im Fahrzeugschein sind der Reihe nach alle Haltenden aufgeführt, die das Auto bis jetzt hatte. Im Fahrzeugbrief steht das Leasingunternehmen als offizielle/r Eigentümer:in.

So liest du den Fahrzeugschein richtig

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist auf den ersten Blick eine verwirrende Sammlung von Abkürzungen und Ziffern. Im Folgenden zeigen wir dir, wo was steht.

Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Im Fahrzeugschein sind alle technischen Angaben zu deinem Fahrzeug vermerkt. So lässt sich dein Auto eindeutig identifizieren. Außerdem enthält er auch Informationen zu dir als Fahrzeughalter:in, zu eventuellen Veränderungen am Fahrzeug und zum Hersteller.

Da die Gliederung des Scheins in der ganzen EU gleich ist, werden darin einheitliche europäische und deutsche Zahlenschlüssel benutzt.

Details eines Fahrzeugscheins

Was in welchen Feldern zu finden ist

In der folgenden Legende zum Fahrzeugschein findest du den Inhalt der verschiedenen Buchstaben- und Zahlenfelder:

  • B 🡪 Datum der Erstzulassung
  • 1 🡪 Marke
  • 2 🡪 Typ, Variante, Version
  • 3 🡪 Handelsbezeichnung
  • E 🡪 Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • 1 🡪 Technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
  • 2 🡪 Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
  • G 🡪 Betriebsmasse in Kilogramm (Leermasse)
  • H 🡪 Gültigkeitsdauer
  • I 🡪 Datum der Zulassung
  • J 🡪 Fahrzeugklasse
  • K 🡪 Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis
  • L 🡪 Achsenzahl 10/11 Codes zu P und P3
  • 1 🡪 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kilogramm
  • 2 🡪 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kilogramm
  • 2/P.4 🡪 Nennleistung (PS)/Nenndrehzahl
  • 3 🡪 Kraftstoffart oder Energiequelle
  • R 🡪 Farbe
  • 1 🡪 Sitzplätze inklusive des Fahrersitzes
  • 2 🡪 Stehplätze
  • T 🡪 Höchstgeschwindigkeit
  • 1 🡪 Standgeräusch in Dezibel
  • 2 🡪 Drehzahl
  • 3 🡪 Fahrgeräusch in Dezibel
  • 7 Kohlendioxidausstoß
  • 9 🡪 Schadstoffklasse
  • 2 🡪 Hersteller
  • 3 🡪 Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • 4 🡪 Art des Aufbaus
  • 5 🡪 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • 6 🡪 Datum zu K
  • 7 🡪 Technisch zugelassene Achslast in Kilogramm je Achse
  • 8 🡪 Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat
  • 9 🡪 Anzahl der Antriebsachsen
  • 12 🡪 Rauminhalt des Tanks
  • 13 🡪 Stützlast in Kilogramm
  • 14 🡪 Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
  • 15 🡪 Bereifung je Achse
  • 16 🡪 Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • 17 🡪 Merkmal zur Betriebserlaubnis
  • 18/19/20 🡪 Länge/Breite/Höhe in Millimetern
  • 21 🡪 Sonstige Vermerke
  • 22 🡪 Bemerkungen und Ausnahmen

Der Sicherheitscode

Ganz links auf der Rückseite des Fahrzeugscheins findest du ein grün umrandetes Feld. Unter dessen Markierung ist ein siebenstelliger Sicherheitscode verborgen. Dieses Feld darfst du nur aufribbeln, wenn du dein Fahrzeug online ab- oder ummeldest. Wenn dieser Code sichtbar ist, wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ungültig.

Darum stehen Codes in dem Schein

Die Codes in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entwickelte man im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung des Dokuments. Dadurch, dass die Codes im ganzen europäischen Raum gleich sind, hast du im Ausland weniger Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen. Denn ein allgemeingültiges Kürzel lässt sich überall rasch kontrollieren und umgeht Sprachprobleme.

Zulassungsbescheinigung (Fahrezugschein) mit Schlüssel

Vom Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung Teil 1

Im Jahr 2005 wurden in der EU alle Fahrzeugpapiere vereinheitlicht. Das Ziel war, Probleme bei Verkehrskontrollen aufgrund von Sprachbarrieren zu vermeiden. Zudem galt es, das Fälschen dieser Unterlagen zu erschweren.

Im Rahmen dieser Vereinheitlichung wurden auch die deutschen Fahrzeugpapiere umbenannt: Der Fahrzeugschein heißt seitdem Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Die alten Fahrzeugscheine sind übrigens immer noch gültig. Sie werden einfach beim Ummelden durch die aktuelle Version ersetzt.

Reicht auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung?

Wichtige Unterlagen bewahren wir gerne an einem sicheren Ort auf, damit sie uns nicht abhandenkommen. Wäre es dann nicht eine gute Idee, den Fahrzeugschein zu Hause zu lassen? Reicht es nicht, stattdessen nur eine Kopie davon im Auto zu haben? Die Antwort auf diese Fragen ist ein deutliches Nein. Du musst stets die Originalversion dabeihaben. Ansonsten kann ein Verwarngeld von zehn Euro fällig sein.

Was, wenn ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren habe?

Es ist ärgerlich, kann aber passieren: Du kannst deinen Fahrzeugschein einfach nicht mehr finden. Was nun?

Glücklicherweise sind die Informationen deines Fahrzeugscheins im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Wenn du deinen Fahrzeugschein verloren hast, kannst du also einfach bei deiner Kfz-Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Folgende Unterlagen musst du zum vereinbarten Termin mitbringen:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • Einen gültigen HU-Bericht (Nachweis der Hauptuntersuchung)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Verlustes

Falls jemand deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestohlen hat, musst du den Diebstahl zuerst der Polizei melden. Erst dann kannst du einen neuen Schein beantragen. Die Anzeigenaufnahme oder Diebstahlbescheinigung legst du der Zulassungsbehörde beim Neuantrag vor. Je nach Region kostet dich der neue Fahrzeugschein 10 bis 50 Euro.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_461071715; Stockfotos-MG; Bild 1 ©AdobeStock_61047006, Björn Wylezich ; Bild 2 ©AdobeStock_58870460, Björn Wylezich

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch