Zweitwagenversicherung und Zweitwagenregelung
Für viele Familien mit einem Fahrzeug stellt sich irgendwann die Frage, was ein zweites zusätzliches Auto kostet. Die Zweitwagenregelung der Versicherungen, bieten hier günstigere Einstufungen.
Oftmals wird ein zweites Auto benötigt, wenn die Kinder von A nach B kutschiert werden müssen oder der Partner nach der Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten. Zur Kalkulation der Gesamtkosten sind neben dem Kaufpreis weitere Kosten einzurechnen.
Falls es ein guter Gebrauchter ist, ist zu prüfen, ob demnächst wichtige Reparaturen anstehen, sind Winterreifen bzw. Sommerreifen vorhanden und können übernommen werden, hat das Fahrzeug noch TÜV oder muss es demnächst zur Hauptuntersuchung, wie hoch ist die Kfz-Steuer und wie hoch sind die Kosten für die Versicherung?
Zweitwagenversicherung
Es gibt einiges bei der so genannten Zweitwagenversicherung zu berücksichtigen.
Viele Versicherer bieten Ihren Kunden die Möglichkeit das Zweitfahrzeug direkt von Beginn an günstiger als üblich einzustufen, wenn auch das Erstfahrzeug beim gleichen Anbieter versichert ist. Es gibt nur einige wenige, die auch dann eine besondere Zweitwagenregelung anbieten, wenn das Erstfahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert ist.
Standardeinstufung
Der Zweitwagen eines Versicherungsnehmers wird als Standardeinstufung in der SF-Klasse 1/2 beginnen. Das ist eine Zwischenstufe und bildet auch die Ersteinstufung für die Führerscheinregelung für Menschen, die bislang noch gar kein Fahrzeug angemeldet haben, aber mindestens 3 Jahre lang den Führerschein besitzen.
Bei einem Jahr schadenfrei (mehr als 180 Tage im Jahr versichert) wird die Schadenfreiheitsstufe im nächsten Jahr in der SF-Klasse 1 geführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen bieten die Versicherer darüber hinaus auch eine verbesserte Zweitwagenregelung an. Hier startet der Zweitwagen direkt in der SF-Klasse 2.
Die Voraussetzungen können sein, dass der Fahrerkreis nur den Versicherungsnehmer und Partner in häuslicher Gemeinschaft umfasst oder alle Fahrer über 23 Jahre sein müssen.
Es gibt ebenfalls Anbieter, die den Zweitwagen mit denselben SF-Klassen führen, wie das Erstfahrzeug. Hier muss jedoch bedacht werden, dass die Sondereinstufung nicht auf andere Versicherer übertragen werden kann.
Kündigt man den Vertrag des Zweitwagens zum Vertragsablauf, wird lediglich der „echte“ SFR (Schadenfreiheitsrabatt) an den neuen Versicherer weitergegeben, der im Hintergrund von den Versicherern geführt wird.
Viele Versicherer fordern außerdem, dass der Halter des Zweitwagens der Ehepartner sein sollte. Ist das Fahrzeug auf Kinder oder andere Dritte angemeldet, kann oft die Zweitwagenregelung nicht greifen und das Fahrzeug startet in der SF-Klasse 1/2.
Die Zweitwagenregelung gilt für das zweite oder auch mehrere Fahrzeuge. Sie können übrigens so viele Fahrzeuge anmelden, wie Sie möchten. Die Zweitwagenregelung heißt bloß so, weil sie ab dem zweiten Fahrzeug im Familienbestand greift. Sie können also auch mehrere Fahrzeuge anmelden und als Zweitfahrzeug versichern.
Kinder starten oft mit dem Zweitwagentarif der Eltern
Für junge Menschen ist es oft günstiger einen Zweitwagen über die Eltern anzumelden, da sie zum einen noch keinen Schadenfreiheitsrabatt von den Eltern oder Großeltern übernehmen können und weil sie sich in jungen Jahren keinen eigenen Schadenverlauf aufbauen können.
Später kann dann die Schadenfreiheitstufe von dem Elternteil auf das Kind übertragen werden. Das Formular zur Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts bekommen Sie von Ihrem Versicherungsberater oder bei der Versicherung.
Dort muss der Empfänger des Schadenfreiheitsrabatts und der bisherige Inhaber bestätigen, dass man in der Zeit regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren ist.
Anhand des Führerscheins von dem Kind muss ebenfalls nachgewiesen werden, wie lange der Führerschein vorhanden ist. Besitzt das Kind seit 4 Jahren den Führerschein, kann es auch lediglich 4 schadenfreie Jahre übernehmen.
Versicherungsspezifische Regelungen
Wenige spezielle Versicherer bieten den Kindern gleich an, das Zweitfahrzeug auf sich anzumelden und zu versichern. Die Einstufung erfolgt in diesem besonderen Fall ebenfalls in die SF-Klasse 2 (besondere Zweitwagenregelung). Bei Motorrädern, die von den Kindern gefahren werden, ist die normale Zweitwagenregelung mit der SF-Klasse 1/2 üblich.
Auf die verbesserte Zweitwagenregelung kann ebenfalls für Motorräder zurückgegriffen werden, wenn man sich erstmalig ein Zweirad kauft und es von Ihnen selbst oder dem Partner genutzt wird.
Es kann auch hier von Vorteil sein mit Ihrer Kfz-Versicherung vom Erstfahrzeug zu sprechen und ein Angebot anzufordern. Die Einstufung erfolgt dann auch in die SF-Klasse 1/2, 2 oder sogar noch höher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn es sich beim neuen Fahrzeug um einen LKW bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (z. B. ein Wohnmobil) handelt, kann ebenfalls die Zweitwagenregelung greifen.