Wohnwagen abstellen: Wo darf man das?

Wenige Tage, bevor man in Urlaub fährt, möchte man am liebsten gleich alles in seinem Caravan verstaut haben. Dazu aber muss er in der Nähe stehen. Darum denken viele beim Wohnwagen abstellen im wahrsten Sinne des Wortes kaum weiter als bis vor ihre Haustür. Aber gerade in den Innenstädten ist Parkraum meistens begrenzt. Da wundert der Ärger nicht, wenn ein Camper tage- oder sogar wochenlang mindestens zwei Parkplätze blockiert. Was sagt dazu eigentlich die Straßenverkehrsordnung? Und ist ein Wohnmobil Parkplatz auch gleich ein Wohnwagen Parkplatz? Wir erklären es dir!
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Wo darfst du parken?
Prinzipiell darfst du überall da, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, deinen Wohnwagen abstellen. Das gleiche gilt natürlich auch für ein Wohnmobil.
Heikel wird die Sache allerdings, wenn du deinen Wohnwagen vom Auto abkoppelst. Für sich allein darf er dann nämlich höchstens zwei Wochen lang stehen, ohne bewegt zu werden.
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Du darfst dein mobiles Zuhause sogar auf dem Gehweg abstellen, wenn das Parken da generell erlaubt ist.
Voraussetzung: Das Fahrzeug darf nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen haben.
Ganz sicher bist du mit deinem Camper in der Wohnwagensiedlung. Da gibt es ganzjährig einen Wohnwagen Parkplatz oder auch einen Wohnmobil Parkplatz. Dort kannst du also ganz unbesorgt deinen Wohnwagen abstellen.
Und wo nicht?
Schwere Anhänger mit über zwei Tonnen Gewicht unterliegen zusätzlichen Einschränkungen. Sie dürfen nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht in Wohngebieten geparkt werden.
Ist ein Parkplatz ausschließlich für PKWs ausgeschrieben, darfst du da keinen Wohnwagen abstellen. Und selbstverständlich ist das dann auch kein Wohnmobil Parkplatz. Es gibt zudem Verkehrsschilder, die das Parken von Wohnmobilen oder Wohnwägen im Wohngebiet ausdrücklich verbieten.
In Kürze zusammengefasst, wo und wann du keinen Wohnwagen abstellen darfst:
- Der Parkplatz ist auf PKWs beschränkt.
- Ein Schild im Wohngebiet verbietet das Parken von Wohnmobil oder Wohnwagen.
- Dein Wohnwagen ist so lang, dass er über die Markierungen des Parkplatzes hinausreicht.
- Beim Wohnwagen abstellen verdeckst oder blockierst du einen Schachtdeckel.
- Auf dem Gehweg, wenn dein Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt.
- Wiegt er mehr als 7,5 Tonnen, sind bestimmte Zeiten fürs Parken einzuhalten.
- Allein darf der Wohnwagen höchstens 2 Wochen lang am selben Platz stehen.
- An engen Straßenstellen darfst du auch nicht deinen Wohnwagen abstellen. Es muss mindestens 3,5 Meter Platz für andere Fahrzeuge bleiben.
- Gegenüber von Grundstückseinfahrten ist das Parken von Wohnwagen und Wohnmobilien oft ebenfalls nicht erlaubt. Normalerweise muss dem Grundstückseigentümer mindestens 3,5 Meter Platz zum Rangieren bleiben.

Was solltest du beachten?
Stellst du dein Gespann mit einem Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften ab, musst du einige Regeln beachten.
Zusatzinfo: Wohnwagen überladen
Beispielsweise muss dein Wohnwagen über eine Beleuchtung verfügen. Oder du sicherst die seitliche Begrenzung mit Parkwarntafeln ab. Bei einem Gewicht über 3,5 Tonnen sind diese Maßnahmen sogar verpflichtend.
Solche Warntafeln gehören also ebenso zur Grundausstattung für das Wohnmobil wie ein Feuerlöscher im Wohnmobil.
Beim Parken in Parkbuchten oder auf markierten Flächen musst du eine Tafel vorne und hinten anbringen. Und zwar auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Wohnwagens. Alternativ sind auch die Parkbeleuchtung des Zugfahrzeugs und eine Parkwarntafel an der Rückseite des Caravans erlaubt. Die seitliche Begrenzung des Anhängers darf jedoch nicht mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des vorderen Fahrzeugs hinausragen. Die Tafeln sollten niedrig und nicht höher als 1 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten andere Regeln. Da sind Parkwarntafeln nämlich grundsätzlich nicht erlaubt.
Stattdessen musst du hier das Standlicht einschalten. Herrscht schlechte Sicht, zum Beispiel durch Nebel oder Schneefall, musst du das Abblendlicht verwenden.
Beachte, dass ein dauerhaftes Abstellen von Wohnwagen an bestimmten Orten nicht gestattet ist.
Das gilt auch, wenn du deinen Wohnwagen dauerhaft oder immer wiederkehrend auf einem Privatgrundstück abstellen willst. Laut Baurecht kann dir das unter Umständen nämlich als „überwiegend ortsfeste Benutzung“ ausgelegt werden. Für diese „bauliche Anlage“ wäre dann nach Paragraf 35 Absatz 2 und 3 des Baugesetzbuches eine Baugenehmigung erforderlich.
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Soweit zu den Regeln in Deutschland.
Aber du willst mit deinem Camper ja sicher auch in Urlaub fahren. Im europäischen Ausland sehen die Bestimmungen zum Wohnwagen abstellen teilweise ganz anders aus.
- In Andorra, Frankreich, Irland, Italien, Rumänien, Schweden, Schweiz und Türkei ist das Parken und Übernachten auf Straßen und Parkplätzen meist erlaubt.
- In Belgien darfst du nur 24 Stunden lang deinen Wohnwagen abstellen. Dabei darf er den Verkehr auf keinen Fall behindern.
- Die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen erlauben das Campen nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Italien, Österreich und Polen haben besondere Ausnahmen in Nationalparks und Naturschutzgebieten erlassen.
- Willst du in Norwegen deinen Wohnwagen abstellen, darfst du dafür keine landwirtschaftlich genutzten Flächen nutzen.
- In Spanien musst du zum „Wildcampen“ mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil mindestens 1000 Meter vom nächsten Campingplatz entfernt sein.
- Dänemark, Finnland, Großbritannien und Luxemburg erlauben das Campen auf Privatgelände. Im öffentlichen Raum jedoch ist es verboten.
- Grundsätzlich verboten ist das Campen im öffentlichen Raum zudem in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und den Niederlanden. Gleiches gilt für Portugal, Serbien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechische Republik und Ungarn.
Etikette: Achte auf die anderen
Campen ist immer auch eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das gilt für die einfachste Form mit Zelt als auch für gehobene Ansprüche mit Wohnmobil oder Wohnwagen.
Ist das Campen also erlaubt, solltest du nicht gleich den Eindruck erwecken, dass du ein „wildes Lager“ aufgeschlagen hast. Fährst du also zwischendurch mal zur Stadtbesichtigung, dann lasse am Platz keine Campingmöbel oder Markisen zurück.
Achte auch darauf, dass du keine ausgelassenen Partys mit Musik und sonstigem Lärm feierst. Das kann bei den Nachbarn schnell mal sauer aufstoßen.
Halte dich beim Campen einfach an den alten Grundsatz: „Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu …“
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