Vollkaskoversicherung für das Auto

Von John Smith 20 April, 2021
4 minutes

Die KFZ-Vollkaskoversicherung ist, im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung. Allerdings kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung durchaus Sinn machen. Dies gilt besonders für diejenigen, die einen Neuwagen besitzen.

Wenn es zu einem Schaden kommt, kann es schnell passieren, dass der Besitzer auf einem hohen Betrag von Kosten sitzen bleibt, wenn er keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat. Menschen, die auf einen umfassenden Schutz der Versicherung bei ihrem KFZ Wert legen, sollten nicht auf eine Vollkaskoversicherung verzichten.

Die Alternative: Teilkasko

Bei der KFZ Teilkaskoversicherung handelt es sich um ein Basisprodukt, welches wesentlich günstiger ist, als die Vollkaskoversicherung. Jedoch ist hier auch der Leistungsumfang sehr viel eingeschränkter. Durch die Teilkaskoversicherung besteht nur ein Schutz gegen Gefahren von außen, wie zum Beispiel Glasbruchschäden, Hagelschäden, Wildschäden, Brandschäden und Diebstahlschäden.

Was bietet eine Vollkaskoversicherung?

Durch die Vollkaskoversicherung sind Schäden am Auto abgesichert, wenn diese durch ein Ereignis entstanden sind, welches vertraglich vereinbart wurde. Der Teilkaskoschutz wird durch die Vollkaskoversicherung erweitert.

Hier sind auch Vandalismus, Schäden durch Unfallflucht und selbstverschuldete Schäden mit inkludiert. Ebenfalls sichert die Vollkaskoversicherung Schäden am jeweiligen Fahrzeug ab, die durch Diebstahl, Glasbruch, Tierbiss, Hagel, Sturm und Brand entstanden sind. Unter Umständen ist hier sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert, dies hängt allerdings von dem individuellen Versicherer ab.

Übersicht über die Leistungen und Zusatzschutz

Die Versicherung ist zu der vereinbarten Ersatzleistung, die im Vertrag festgehalten wurde, verpflichtet, wenn es zu einem Schaden kommt, der unter den Leistungsumfang des Vollkaskoschutzes fällt.

Hier gibt es zum Teil Unterschiede bei den genauen Details der Leistungen, die grundsätzlichen Leistungen sind allerdings bei allen Versicherungen gleich. Für die Abschlepp- und Reparaturkosten müssen Versicherungen einen entsprechenden Ersatz zahlen.

Kommt es zu einem Totalschaden, dann wird durch die Vollkaskoversicherung der Neupreis des Fahrzeuges erstattet. Es handelt sich immer dann um einen Totalschaden, wenn die Kosten für die Reparatur den Wert der Wiederbeschaffung des KFZs übersteigen würden. Unter dem Begriff Wiederbeschaffungswert wird der Preis verstanden, der am Schadenstag für ein gebrauchtes, gleichwertiges Fahrzeug aufgebracht werden müsste.

Je nach Tarif kann sich der Zusatzschutz unterscheiden. Per Gesetz besteht kein Versicherungsumfang, der im Mindesten vorgeschrieben ist. Daher werben die Versicherungen mit verschiedenen Umfängen von Leistungen.

Die größten Unterschiede zwischen den Versicherungen gibt es bei den sogenannten Zusatzleistungen. In manchen Vollkaskoversicherungen ist so zum Beispiel auch die Erstattung von Kosten für den Mietwagen inkludiert, andere bieten dafür Ersatz bei Marderschäden.

Betrifft der Vollkaskoschutz auch eingebaute Fahrzeugteile?

Die Vollkaskoversicherung ist stets auf das Fahrzeug und die Teile, die als mitversichert aufgeführt sind. Die Mitversicherung ist damit nicht für alle Teile, die im Fahrzeug verbaut sind, gültig. Wenn durch den Besitzer nachträglich beispielsweise ein hochwertiges Audio-System verbaut wurde, steht es in Frage, ob dieses System ein Zubehör ist, das mitversichert ist.

Eigentlich gilt hier rechtlich die Faustregel, dass Zubehör nur dann mitversichert ist, wenn es unter Verschluss aufbewahrt wird oder fest verbaut ist. Außerdem darf es sich um keinen Luxus handeln und muss im Straßenverkehrsrecht zugelassen sein.

Nicht eingeschlossen in die Versicherung sind alle Fahrzeugteile, die nicht zu dem eigentlichen Nutzen des Fahrzeuges dienen. Beispielsweise gilt dies für Laptops, Navigationsgeräte oder Handys, die im Auto mitgeführt werden.

Schutz der Versicherung im Ausland

Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollten Informationen eingeholt werden, wie es um den Schutz der Versicherung im Ausland steht. Dies ist wichtig, wenn ein Unfall mit dem Fahrzeug im EU-Ausland verursacht wird.

In welchem Bereich eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug gilt, ist per Gesetz geregelt, bei der Vollkaskoversicherung kann der Geltungsbereich durch die Versicherung allerdings frei bestimmt werden.

Normalerweise sind Unfälle, die in der EU und Europa passieren, durch die Vollkaskoversicherung mit abgesichert. Bei Diebstählen kann dies allerdings anders aussehen. Für diese haben manche Versicherer einen Haftungsausschluss für besondere Modelle und Geltungsbereiche festgelegt.

Kosten für Selbstbeteiligung

KFZ Halter sollten, neben den grundsätzlichen Leistungen der Versicherung, auch beachten, wie hoch die Kosten für die Selbstbeteiligung ihrer Vollkaskoversicherung sind, denn unter Umständen unterscheiden sich die verschiedenen Versicherer hier voneinander.

Ebenfalls der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Punkt, der besonders bei dem Wechsel der KFZ-Versicherung zu beachten ist. Hier sollte der bereits bestehende Schadensfreiheitsrabatt mit zum neuen Versicherer genommen werden können.

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch