Hilfe! Ich habe ein Schild umgefahren – Was tun?
Es kann schnell beim rückwärts Ausparken geschehen oder wenn man nur einen kurzen Moment unachtsam war: Du fährst ein Straßenschild um. Doch wer kommt für diesen selbstverschuldeten Unfall auf? Kann man sich an die Kaskoversicherung wenden oder muss man den entstandenen Schaden selber bezahlen? Was du machen musst, wenn du ein Schild umgefahren hast, erfährst du jetzt hier!
Hilfe! Ich habe ein Schild umgefahren – Was tun?
Du hast aus Versehen bei Nacht das Straßenschild hinter dir umgefahren als du rückwärts ausgeparkt hast. Doch was sollst du nun tun? Wenn du dich vom Ort des Geschehens entfernst, begehst du Fahrerflucht. Denn ab einem Schaden von mindestens 25 Euro gilt der Tatbestand der Unfallflucht. Du machst dich damit also strafbar. Die Montage oder Reparatur des angefahrenen Straßenschildes kann übrigens schnell um die 1.000 Euro kosten.
Richtig verhältst du dich in einem solchen Fall, wenn du den Schaden direkt meldest. Rufe die Polizei oder gehe zur nächstgelegenen Polizeistation.
Die Beamten dokumentieren dann den entstandenen Schaden am Schild. Und ebenso den an deinem Fahrzeug, sollte es dort auch zu einem Schadenfall gekommen sein. Werktags ist es auch möglich, dass du dich direkt bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt meldest. Das Bauamt kümmert sich dann um die Regelung des Schadens und um ein neues Schild.
Diese Strafen drohen, wenn du ein Schild umgefahren hast
Beim Verhängen einer Strafe kommt es immer darauf an, welchen Schaden du angerichtet hast. Aber ebenso, wie du ihn begangen hast und ob du den Unfallort verlassen hast. Und es kommt auch darauf an, ob du den Unfall schnell meldest.
Wenn du ein Schild beim Rückwärtsfahren mitgenommen hast, dann kommt auf dich ein Bußgeld zu. Und zwar, weil du gegen die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren gemäß §9 Abs.5 StVO verstoßen hast. Manchmal kommen noch Schadensersatzansprüche der Stadt dazu. Denn das Schild ist Eigentum der Stadt ist. In den meisten Fällen verhängt die Polizei jedoch nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro.
Solltest du jedoch bei der Fahrerflucht erwischt worden sein: Dann droht dir nicht nur ein Bußgeld, sondern auch noch eine Geldstrafe und eine Anzeige. Selbst bei Bagatell-Schäden kannst du dann ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg bekommen. Sollte der entstandene Schaden über 1.300 Euro liegen, kann sogar deine Fahrerlaubnis in Gefahr sein. Denn Ab da handelt es sich um einen bedeutenden Schaden.
Das Umfahren eines Verkehrsschilds kann nicht nur zu Haftungsansprüchen, sondern auch zu Schäden am eigenen Fahrzeug führen. Um gegen etwaige Schäden gerüstet zu sein, informiere dich über unsere Reparaturkostenversicherung!
Schild umgefahren und Versicherung – das kostet ein neues Verkehrsschild
Je nach Art des Straßenschildes und Grad der Beschädigung fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Die Herstellungskosten für ein reguläres Verkehrsschild liegen bei circa 20 Euro pro Schild. Wobei Sonderanfertigungen meist mehr kosten. Hier kann sich der Preis auf bis zu 300 Euro belaufen.
Das Teure ist jedoch nicht das Schild selbst, sondern die Montage des Schildes. Diese fällt je nach Schild, Art der Montage und Untergrund teurer aus. Doch egal welches Schild du umgefahren hast, die Montage kostet meistens mehrere hundert Euro.
Hast du dich der Fahrerflucht schuldig gemacht? Hier kann das zuständige Amt bei dir bis zu 5.000 Euro einfordern.
Schild umgefahren – wer haftet nun und welche Versicherung zahlt?
Wenn du die Beschädigung nach dem Umfahren eines Verkehrsschildes nicht meldest und von jemandem angezeigt wirst: Dann haftest du selbst für den Schaden und alle Reparaturen. Noch dazu musst du für alle aufkommenden Folgeschäden haften. Wie zum Beispiel bei Unfällen die durch das fehlende Schild entstehen. Dies wird als grob fahrlässige Handlung angesehen und kann teuer werden.
Ist der Unfall gemeldet, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schadenfall. Dabei ist es egal, ob es die Teilkasko oder Vollkasko ist. Das zuständige Amt wird sich bei deiner Versicherung melden. Dort macht es die Kosten geltend, die für ein neues Schild und die Montage anfallen.
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