Wenn die Kfz-Versicherungsprozente verfallen

Von John Smith 20 April, 2021
4 minutes

Wer aus verschiedenen Gründen für eine längere Zeit kein Auto gefahren und besessen hat, kann seinen vorherigen Schadensfreiheitsrabatt in der SF-Klasse bei einem Neuabschluss anrechnen lassen, da die Prozente nicht verfallen.

Schadensfreiheitsrabatt

Wie lange der alte Schadensfreiheitsrabatt bei der neuen Versicherung angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel sind es sieben bis 10 Jahre. In dieser Zeit kann sich der Kunde seinen alten Rabatt noch anrechnen lassen.

Es gibt Versicherungen, bei der sich mit einer Bescheinigung der Schadensfreiheitsrabatt nicht nach sieben bis 10 Jahren auflöst, sondern dann unbegrenzt wieder reaktiviert werden kann. Möglich ist aber auch, dass die Versicherung die Daten des alten Kunden nach rund sechs Jahren löscht. Dann hilft es nur, wenn der Kunde mit seinen alten Unterlagen seine vorherige SF-Klasse nachweisen kann.

Wird der Versicherungsschutz unterbrochen, birgt es auch Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Zu diesen Unterbrechungen zählen, die Vertragskündigung oder die Stilllegung eines Fahrzeugs.

Wird der Vertrag beendet oder unterbrochen, bestehen verschiedene Fristen, bei denen der SFR bei der Autoversicherung verfällt:

  • Bis zu 6 Monaten – SFR wird behandelt, als wenn es keine Unterbrechung gab
  • 6 Monate bis zu 7 Jahren – in der SF-Klasse bleibt der Vertrag bestehen
  • Nach 7 Jahren – SFR gilt als beendet und verfällt

Tipp

Wie niedrig oder hoch die SFR-Klasse nach einer Pause beurteilt wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Der Kunde sollte sich vor Vertragsabschluss mit den Details der eventuell neuen Versicherung befassen oder nach Möglichkeiten für eine Versicherungs- und Fahrpause fragen.

Schadensfreiheitsklassen – wie lange bleiben sie gültig?

In der Versicherungsbranche gibt es dafür keine einheitlichen Regelungen, nach welcher Zeit SF-Klassen verfallen. Jede Versicherung legt nach den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) unter dem Punkt fest: „Wie wirkt sich die Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadensverlauf aus“.

Früher waren bei der SF-Klasse sieben Jahre üblich. Das änderte sich, denn mittlerweile gilt bei den meisten Versicherungen eine Frist von 10 Jahren, bis zu einem unbegrenzten SF-Rabatt.

Den Problemen gelöschter Daten vorbeugen

Um sich bei den einzelnen Versicherungen im Segment der Speicherfristen unabhängig zu machen, ist es ratsam, bereits bei der Kündigung der Kfz-Versicherung ein Zertifikat gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen.

Jede Versicherung ist verpflichtet, die Dauer des Vertragsverhältnisses, Daten und gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Viele Versicherungen akzeptieren dieses Dokument als Nachweis der Schadensfreiheitsklasse, selbst bei einer Löschung der letzten Versicherung.

Versicherungen sind verpflichtet, die Vertragsdaten ehemaliger Kunden mindestens sechs Jahre zu speichern. Geregelt wird es nach Paragraf 257 Handelsgesetzbuch (HGB). Mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt die Frist, wo der Vertrag endet.

Innerhalb dieser Frist kann der Kunde seine SF-Klasse einfach zu einer anderen Versicherung mitnehmen, wenn dieser bessere Konditionen bietet.

Den alten Schadensfreiheitsrabatt reaktivieren

Von der Versicherung werden nur alte Rabatte angerechnet, wenn für sie die Möglichkeit eines Nachweises des alten Schadensfreiheitsrabatts besteht.

Deshalb ist es als Kunde wichtig, nach der Abmeldung des Fahrzeugs die alten Versicherungsunterlagen aufzubewahren. Nur so kann der Kunde die alte Vertragsnummer bei der neuen Versicherung angeben, wenn er dort sein Auto anmelden will.

Einige Versicherungen verlangen von ihrem Kunden eine Kopie ihres Führerscheins, um sicherzustellen, dass der Kunde während der ganzen Zeit in der Unterbrechung auch über einen Führerschein verfügte.

Ansonsten stufen die Versicherer den Versicherungsvertrag für jedes angefangene Unterbrechungsjahr, den SF-Rabatt um eine Schadensklasse zurück. Gilt auch, wenn sich der Kunde für eine andere Versicherung bei der Neuanmeldung entscheidet. Auch hier kann er seine SF-Klasse übertragen lassen.

Die neue Versicherung fragt dann bei dem Vorversicherer die Höhe der angesammelten SF-Klassen ab. Unproblematisch sind Unterbrechungszeiten unter sechs Monaten. In diesem Fall wird der Rabattverlauf fortgeführt, als wenn es nie eine Pause gegeben hätte.

Ein Autofahrer mit der SF-Klasse 12, der sein Fahrzeug im Oktober verkauft hat, wird dann, wenn er im Februar ein neues Auto anmeldet automatisch in die SF-Klasse 13 rutschen. Folgt die Anmeldung aber erst im Mai, verbleibt er in SF-Klasse 12.

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