Kfz-Versicherung kündigen – Fristen, Tipps und Musterkündigung
Wenn du deine laufende Kfz-Versicherung kündigen möchtest, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, musst du ein paar Regeln beachten. Du solltest auf keinen Fall bis zum letzten Moment damit warten. Denn wenn etwa deine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung dein Kündigungsschreiben nicht bis zum festgelegten Stichtag erhalten hat, verlängert sich deine Versicherung wieder.
Außerdem hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge deiner Kfz-Versicherung steigen – oder nach einem Schadensfall. Das heißt, du musst dann nicht bis kurz vor dem regulären Stichtag warten.
Damit bei der Kündigung deiner Kfz-Versicherung nichts schiefgeht, findest du im folgenden Beitrag alle wichtigen Informationen dazu.
Kfz-Versicherung kündigen: Das sind die Fristen
Stichtag: 30. November
Bei praktisch allen Kfz-Versicherungsanbietern liegt der Stichtag für die Kündigung auf dem 30. November. Denn eine Autoversicherung musst du jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Verträge von Autoversicherungen laufen in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Auch wenn du die Versicherung im Sommer abgeschlossen hast, endet das erste Versicherungsjahr im Dezember und das nächste beginnt mit dem Januar. Mit der Kündigungsfrist von einem Monat ergibt sich daraus der Stichtag am 30. November. Das bedeutet, dass deine Kündigung bis zu diesem Tag bei der Versicherung angekommen sein muss, damit sie gültig ist.
Andere Stichtage sind möglich
Es gibt einige Versicherungen, die mit Verträgen mit unterjähriger Laufzeit arbeiten. Das bedeutet, dass bei ihnen das Versicherungsjahr nicht an das Kalenderjahr gebunden ist. Es richtet sich stattdessen nach dem Vertragsabschluss. Bei solchen Verträgen entspricht der Kündigungsstichtag dem Hauptfälligkeitstermin des Jahresbeitrags.
Prüfe also auf der Jahresrechnung deiner Kfz-Versicherung, welcher Hauptfälligkeitstermin notiert ist. Wird deine Versicherungsprämie beispielsweise zum 31. Juli fällig, dann liegt der Stichtag für das Kündigungsschreiben auf dem 31. Mai. Denn die Kündigungsfrist von einem Monat gilt auch hier.
So sieht deine Musterkündigung aus
Diese Angaben darfst du in deinem Kündigungsschreiben keinesfalls vergessen:
- Deinen Namen und deine Adresse
- Adresse des Versicherers
- Datum
- Deine Versicherungsnummer
- Dein Kfz-Kennzeichen
- Deine Unterschrift
- Und natürlich die Aussage, dass du kündigst
Um dir das Schreiben des Kündigungsbriefes für die Kfz-Versicherung zu erleichtern, haben wir dir hier eine Musterkündigung zusammengestellt:
Tipps
Beachte zum Schluss auch unsere wissenswerten Hinweise zur Kündigung deiner Kfz-Versicherung:
- Damit deine Kündigung auch wirklich rechtzeitig ankommt, solltest du nicht bis zum letzten Moment warten. Denn der Poststempel reicht nicht, deine Kündigung muss am Stichtag tatsächlich bei der Kfz-Versicherung vorliegen.
- Am besten verschickst du deinen Kündigungsbrief per Einschreiben mit Rückschein. Dann hast du auf alle Fälle den Beweis dafür, dass sie angekommen ist.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und die freiwillige Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung sind zwei getrennte Versicherungsverträge. Deswegen kannst du sie auch separat voneinander kündigen.
- Versicherungsverträge mit anderer Hauptfälligkeit als dem 1. Januar haben einen nennenswerten Nachteil: Zum Jahresende liefern sich die Kfz-Versicherungen jeweils einen intensiven Wettbewerb. Sie versuchen dabei, mit niedrigen Preisen und guten Konditionen neue Kunden anzulocken. Wenn dein Kündigungstermin nicht der 30. November ist, kannst du nicht von diesen Sonderangeboten profitieren.
- Bei einem Anbieterwechsel solltest du deine alte Kfz-Versicherung immer erst dann kündigen, wenn du die neue bereits abgeschlossen hast. So entgehst du der Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen, falls es beim Vertragsabschluss oder dessen Bearbeitung eine Verzögerung gibt. Gerade bei der Kfz-Haftpflicht wäre das verheerend, denn ohne darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
- Wenn du auf ein neues Auto umsteigst, musst du nicht bei deiner alten Kfz-Versicherung bleiben. Denn durch die Abmeldung des alten Autos erlischt sie automatisch. Du kannst dann für das neue Fahrzeug einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag bei einem beliebigen Anbieter abschließen.
Bildnachweis: Header: ©AdobeStock_26414997_anika_kuschert