Fahrzeugschein: Adresse ändern bei Umzug

Von Marie 30 März, 2023
4 minutes
Fahrzeugschein Adresse ändern

Du ziehst um? In diesem Fall ist es wichtig, dass du deine Adresse in deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ändern lässt. Ob das Ändern der Adresse im Fahrzeugbrief aufwändig ist oder nicht, hängt davon ab, wohin du ziehst. Wichtig ist in jedem Fall, dass du deinen Wagen binnen zwei Wochen nach deinem Umzug anmeldest und deinen Fahrzeugbrief entsprechend umschreiben lässt. Wir geben dir noch ein paar weitere Informationen in unserem Artikel.

Fahrzeugschein: Was du bei einem Umzug beachten musst

Dein Anlaufpunkt für das Ändern deiner Adresse ist in den meisten Fällen die Zulassungsstelle. In einigen Regionen wird die Adressänderung im Fahrzeugschein auch vom Einwohnermeldeamt vorgenommen. Das gilt vor allem dann, wenn du innerhalb desselben Zulassungsgebiets umgezogen bist. Möchtest du deine neue Adresse im Fahrzeugschein eintragen lassen, brauchst du deinen Fahrzeugschein, deinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)  und deinen Personalausweis.

Wenn du allerdings in ein anderes Zulassungsgebiet ziehst, musst du auf jeden Fall bei der Kfz-Zulassungsstelle vorbeischauen. Hier brauchst du dann nicht nur deinen Fahrzeugschein, deinen Fahrzeugbrief und deinen Personalausweis, sondern auch den Nachweis über deine letzte Hauptuntersuchung (HU). Zusätzlich auch deine alten Kennzeichen, deine Bankverbindung und deine Versicherungsnummer.

Achtung! Wenn du deine neue Adresse nicht in den Fahrzeugschein eintragen lässt, droht dir eine Strafe. Infos hierzu findest du unter anderem auch im jeweils aktuellen Bußgeldkatalog.

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Kannst du dein Autokennzeichen behalten?

Gehörst du auch zu denjenigen, die sich die Zahlen und Buchstaben auf ihrem Nummernschild ausgesucht haben? Dann möchtest du vielleicht dein Kennzeichen behalten.

In diesem Fall dürfte es dich freuen, dass es seit 2015 möglich ist, frei zu entscheiden, ob du beim Ummelden dein Kennzeichen wechseln möchtest oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn du nicht innerhalb deines Bezirks, sondern in eine andere Stadt umziehst. Es stellt dementsprechend kein Problem dar, beispielsweise von Frankfurt nach München zu ziehen und weiterhin mit dem Kennzeichen „F“ zu fahren. Das Ummelden bleibt dir dennoch nicht erspart.

Wenn du deine Adresse beim Straßenverkehrsamt (oder beim Einwohnermeldeamt) ändern lässt und es dir wichtig ist, ein neues Kennzeichen zu erhalten, musst du für die neuen Nummernschilder natürlich zahlen.

Reparaturen an deinem Fahrzeug können unvorhergesehen auftreten und erhebliche Kosten verursachen. Eine Reparaturkostenversicherung bietet dir Schutz vor diesen finanziellen Belastungen, indem sie die Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile übernimmt.

Fahrzeugschein: Kosten für die Ummeldung

Wenn du lediglich deine Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen möchtest, jedoch keine neuen Schilder brauchst, zahlst du nur für die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung. Hier musst du mit Kosten bis zu etwa 15 Euro rechnen. Wenn es ergänzend hierzu zu einem Halterwechsel des Kfz kommt, kostet dich die Namensänderung zusätzlich etwa 30 Euro.

Du möchtest dein Kennzeichen auch in der neuen Heimat fahren? In diesem Fall zahlst du – inklusive Prägung – etwa 25 Euro. Wenn sich allerdings das Nummernschild ändert, kann es natürlich sein, dass du auch eine neue Feinstaubplakette brauchst. Hier solltest du mit etwa 10 Euro pro Stück kalkulieren.

Die Kosten für die Ummeldung können sich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterscheiden. Für genauere Infos fragst du am besten bei den zuständigen Ansprechpartnern oder deiner Ansprechpartnerin vor Ort nach. Diese helfen dir natürlich auch dann weiter, wenn du ein neues Auto anmelden möchtest oder Fragen rund um das Thema TÜV hast.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_20865993; FM2

Bild 1 © AdobeStock_96638699; Kzenon

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