Blitzerfoto nicht erkennbar – Wann ist ein Einspruch möglich?
Dir ist ein Blitzer-Brief ins Haus geflattert, aber du bist gar nicht auf dem Blitzerfoto zu erkennen? Dann lohnt es sich unter Umständen den Bußgeldbescheid anzufechten. Wir haben dir alle wichtigen Informationen rund um das Thema nicht erkennbares Blitzerfoto zusammengetragen.
Falls du zwar nicht zu erkennen bist, dafür aber dein:e Beifahrerin: Hier können wir dir den Beitrag „Beifahrer:in auf dem Blitzerfoto – Der Schlüssel zur Identifizierung?“ empfehlen.
Blitzerfoto nicht erkennbar – ist es noch gültig, wenn man die fahrende Person nicht sieht?
In der Regel ereilt dich ein Bußgeldverfahren, sobald du als Fahrer:in gegen geltende Verkehrsregeln verstößt. Infolgedessen versendet die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen an den betreffenden Fahrzeughalter:in . Hast du dein Auto verliehen und jemand anderes begeht mit deinem Wagen eine Ordnungswidrigkeit? Dann trifft dich natürlich keine Schuld.
In diesem Fall ist im Anhörungsbogen festzuhalten, wer zum Tatzeitpunkt im Auto saß. Allerdings bist du nicht zu dieser Auskunft verpflichtet. Wird der eigentliche fahrende Person benannt, erhält diese einen Bußgeldbescheid. Und zwar samt der jeweiligen Sanktion.
Hinweis: In unserem Beitrag „Neuer Bußgeldkatalog 2023“ kannst du dich über die Höhe verschiedener Sanktionen informieren.
Was muss auf dem Blitzerfoto erkennbar sein?
Um eine Identifizierung der gefahrenen Person zu gewährleisten, muss sie anhand ihrer Gesichtszüge erkennbar sein. Andernfalls lassen sich auch andere markante Merkmale zur Identifizierung verwenden. Wie beispielsweise die Augen, der Mund oder die Nase.
Hast du auf dem Blitzerfoto zum Beispiel eine große Sonnenbrille auf? Dann ist eine einwandfreie Identifikation nicht mehr gegeben.
Blitzerfoto nicht erkennbar: In diesen Fällen lohnt sich ein Einspruch
Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen, aber das Blitzerfoto fehlt oder du bist kaum auf ihm zu erkennen? Dann könnte sich ein Einspruch lohnen. Doch Vorsicht! Legst du Einspruch ein und verlierst das Verfahren können hohe Kosten auf dich zukommen.
Das Foto ist nicht erkennbar
Das Blitzerfoto gilt als wichtigstes Beweismittel im Bußgeldverfahren. Ist deine Kopie des Fotos deiner Meinung nach zu verschwommen? Hier solltest du berücksichtigen, dass der Behörde das Original in besserer Qualität vorliegt. Mit Hilfe von rechtlichem Fachpersonal erhältst du Akteneinsicht. Lässt sich dein Gesicht auch auf der qualitativ hochwertigeren Version des Blitzerfotos nicht erkennen: Hier kann sich ein Einspruch lohnen. Bedenke dabei die zweiwöchige Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
Wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt
Auch wenn du den Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto bekommst, ist er deswegen nicht weniger ernst zu nehmen. Auch ohne Foto behält er seine Gültigkeit. In den meisten Fällen sparen die Behörden das Blitzerfoto ein, wenn es nur sehr schlecht erkennbar ist. Eine Pflicht, das Blitzerfoto zu versenden, gibt es nämlich nicht. Dir steht es aber zu, das Blitzerfoto anzufordern. Das kannst du auch ohne anwaltliche Unterstützung tun. Grundsätzlich ist es aber zu empfehlen, die Hilfe eines solchen in Anspruch zu nehmen.
Blitzerfoto nicht erkennbar? Das sagt das Bundesverfassungsgericht
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2020 muss es Betroffenen gestattet sein, deren Unterlagen einzusehen. Die Informationsweitergabe muss dabei zwingend im Zusammenhang mit dem entsprechenden Vorwurf stehen. Das Urteil behandelt damit in erster Linie die Rohmessdaten des Blitzers. An diese Informationen gelangst du jedoch nicht automatisch. Dafür musst du innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids einen Einspruch erheben.
Blitzerfoto – so geht es nach deinem Einspruch weiter
Sobald du einen Einspruch eingelegt hast, eröffnet die Behörde ein Zwischenverfahren und überprüft die Tatumstände erneut. Infolgedessen wird dein Blitzerfoto noch einmal im Detail betrachtet. Dabei schauen sich die Gutachter die charakteristischen Merkmale des Gesichts sowie die Qualität des Blitzerfotos genau an. Solltest du als Fahrer:in nicht klar erkennbar sein, wird unter Umständen ein anthropologisch-morphologisches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist jedoch sehr aufwendig und deswegen auch extrem kostenintensiv. Erkennt der:die Richter:in dein Bild nicht, hast du gute Chancen das Verfahren zu gewinnen. Zum Beispiel, wenn die Hälfte des Gesichtes verdeckt ist. In diesem Fall verliert das Bild seine Gültigkeit.
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