Begleitetes Fahren für Fahranfänger mit 17
Personen unter 18 Jahren sind noch nicht voll geschäftsfähig, daher können junge Leute mit 17 Jahren, die als Fahranfänger am begleiteten Fahren teilnehmen, noch nicht eigenständig ein Auto auf ihren Namen zulassen. Als Fahranfänger lassen sich einige Prozente im Vergleich zu normalen Fahrern bei der Versicherung sparen.
Nicht jeder darf Begleitperson sein
Nimmt jemand am begleiteten Fahren mit 17 Jahren teil (BF17) so kann er den Führerschein bereits einen Monat vor seinem siebzehnten Geburtstag ablegen und erhält ab dem 17. Geburtstag einen vorläufigen Führerschein, mit dem er berechtigt ist, Fahrzeuge unter Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson zu führen.
Begleitpersonen müssen mindestens 5 Jahre lang einen Führerschein besitzen und dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben. Zudem müssen sie das 30. Lebensjahr bereits erreicht haben, um als Begleitperson eingetragen werden zu dürfen.
Für die Kfz-Versicherung der begleitenden Personen gibt es einige Aspekte, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Auch für das begleitete Fahren ab 17 ist es wichtig, eine zuverlässige Reparaturkostenversicherung zu haben. Freeyou.de bietet günstige Prämien und umfassenden Schutz.
Versicherungen für BF17
Oft wird für die ersten Fahrversuche unter Besitz des neuen Führerscheins zunächst das Auto der Eltern, der älteren Geschwister oder vom Onkel genutzt, je nachdem wer als Begleitperson eingetragen wurde.
Damit das begleitete Fahren mit 17 erlaubt ist, muss zuvor die Kfz-Versicherung der begleitenden Person angepasst werden.
Der Grund hierfür ist nicht nur die mögliche Ersparnis bei den Kosten für die Versicherung, sondern der Aspekt, dass viele als Mindestalter für die Fahrer des Autos eine Zahl wie 23 oder 25 festlegen, da sich dies positiv auf die Höhe des Betrags der Versicherung auswirken kann.
Jüngere Fahrer, wie dies bei BF17 der Fall wäre, müssen extra angegeben werden. Falls dies nicht geschieht und es zu einem Unfall mit dem 17jähigen als Fahrer kommen sollte, so kann es Probleme bei der Erstattung des Schadens durch die Versicherung geben.
Zumeist gibt es je nach Anbieter eine angemessene Erhöhung des Betrags für die Anmeldung eines Fahrers unter 18 Jahren. Oft erheben die Versicherungen sogar gar keinen Aufschlag auf den Preis, weshalb es sich lohnen kann, online die Preise der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen.
Gegebenenfalls kann sich sogar ein Wechsel zu einer neuen Versicherung für die Versicherungsnehmer lohnen.
Das eigene Auto kommt später
Ein Auto kaufen dürfen die Minderjährigen jedoch erst, wenn sie, dass 18. Lebensjahr vollendet haben, da sie erst dann als voll geschäftsfähig gelten.
Für die Fahrpraxis kann es Vorteile bieten, bereits mit 17 im eigenen Auto zu sitzen und erste Erfahrungen unter Aufsicht einer begleitenden Person zu sammeln. So lernt man das Auto frühzeitig kennen und kann direkt mit 18 starten, es allein zu fahren.
Die Prüfung für den Führerschein kann schon vor dem 17. Geburtstag erledigt werden. Die theoretische Prüfung kann bereits 3 Monate vor dem 17. Geburtstag vollendet werden, während die praktische Prüfung erst einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden kann.
Wenn man die Prüfungen alle besteht, bekommt man zuerst eine Bescheinigung über die Prüfung anstelle des eigentlichen Führerscheins ausgestellt, welchen sie dann ein Jahr später mit 18 Jahren bekommen können.
Da die Bescheinigung der Prüfung kein Foto enthält, müssen die Besitzer beim Führen eines Autos immer ihren Ausweis mit sich führen. Vorteile sind unter anderem, dass die Prüfung nicht allzu schwer ist, und während der Schulzeit gut nebenbei absolviert werden kann. Auch bekommt man mit der Bescheinigung zugleich die Erlaubnis, ein Mofa oder Moped zu steuern.