Mein Auto wurde abgeschleppt – was muss ich tun?
Der Schreck ist groß: Wo eben noch das Auto stand, ist jetzt ein „leerer Fleck“! Ein Blick auf die Umgebung zeigt, dass vielleicht eine Einfahrt oder ein absolutes Halteverbot übersehen wurden oder du in anderer Hinsicht grob fahrlässig gehandelt hast. Ärgerlich! Und wahrscheinlich auch teuer! Denn: Die Abschleppgebühr muss letztendlich von demjenigen getragen werden, der falsch geparkt hat.
Trotz aller Hektik ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren… und beim nächsten Mal vielleicht ein wenig genauer hinzusehen.
Auto abgeschleppt: Was kannst du jetzt tun?
Wer sein Auto nicht mehr an Ort und Stelle findet, sollte natürlich im ersten Schritt ausschließen, dass es vielleicht doch gestohlen wurde. Daher ist es im ersten Schritt wichtig, die Polizei zu informieren. Diese weiß in den meisten Fällen zu diesem Zeitpunkt schon mehr.
Die Polizisten vor Ort können – falls dein Auto tatsächlich abgeschleppt wurde – Hinweise auf das betreffende Abschleppunternehmen geben. Somit weißt du dann auch, wo sich dein Wagen befindet.
Vor Ort kannst du deinen Wagen dann auslösen… und so vielleicht auch die Kosten pro Tag verringern. Denn: Je länger dein Auto dort steht, desto teurer wird das Ganze in der Regel auch. Ob du dann letztendlich an das Unternehmen oder an die Polizei zahlst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Manchmal tritt die Polizei sogar in Vorkasse. Am besten erkundigst du dich direkt, an wen du zahlen musst.
Mit diesen Kosten musst du rechnen
Die Kosten, dein Kfz abschleppen zu lassen, können sich teilweise deutlich voneinander unterschieden. Unter anderem spielen Faktoren wie die Preisgestaltung des Abschleppunternehmens, die Tageszeit und der Ort eine wichtige Rolle. Am besten rechnest du mit einer Spanne zwischen etwa 200 und 300 Euro.
Besonders viel Glück hast du, wenn du gerade noch rechtzeitig kommst. Denn: Wird der Abschleppvorgang abgebrochen, zahlst du lediglich etwa ein Viertel.
Als Grundregel gilt jedoch: Wer den Abschleppdienst ordert, zahlt auch – zumindest im ersten Schritt. Die Kosten werden dann jedoch an dich weitergegeben, sofern das Abschleppen wirklich berechtigt war.
Im Extremfall entscheidet das Gericht, wer Recht bekommt und ob derjenige, der den Abschleppdienst gerufen hat, eventuell sogar auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Übrigens: Solltest du beim Abholen deines Fahrzeuges feststellen, dass dieses beim Abschleppen beschädigt wurde, ist es wichtig, den Schaden direkt zu melden. Die Abschleppunternehmen sichern sich jedoch ebenfalls ab, indem sie bei der Ankunft eines Fahrzeuges Bilder machen.
Wenn du der Meinung bist, zu Unrecht abgeschleppt worden zu sein, solltest du dich am besten an einen Anwalt wenden und nicht vorschnell eine Rechnung zahlen. Zudem musst du auch keine Kosten tragen, die für eine Firma, die für die Parkraumüberwachung zuständig ist, in Rechnung gestellt werden.
Hinzu kommt: Damit überhaupt abgeschleppt werden darf, muss das Ganze verhältnismäßig sein. Zudem gibt es viele Bereiche, in denen explizit darauf hingewiesen werden muss, dass zu Unrecht geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Auch hier hilft im Zweifel ein Anwalt weiter.
Generell zeigt sich jedoch immer wieder, dass es weitaus teurer ist, von privaten als von öffentlichen Plätzen abgeschleppt zu werden. Am besten schaust du also zweimal hin, ob du an der betreffenden Stelle parken darfst oder nicht. Kommt dir die Summe jedoch deutlich zu hoch vor, lohnt es sich auch hier, sich rechtlich beraten zu lassen.
Wer zahlt für Schäden durch das Abschleppen?
Auch der vorsichtigste Abschleppdienst kann nie zu 100 Prozent ausschließen, dass beim Transport des Fahrzeuges kleinere Schäden, wie zum Beispiel Kratzer oder Dellen, entstehen. Daher ist es immer sinnvoll, den Wagen beim Abholen zu kontrollieren.
Genau dasselbe machen jedoch auch die Abschleppdienste, wenn das Fahrzeug auf ihren Hof gebracht wird. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass ein vielleicht schon länger bestehender Schaden nicht auf sie abgewälzt werden kann.
Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass der betreffende Schaden beim Abschleppen entstanden ist, musst du diesen natürlich nicht übernehmen. Sollte sich das Unternehmen weigern, hierfür geradezustehen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren.
So bekommst du dein Auto wieder
Im ersten Schritt musst du natürlich die Gebühren, die durch das Abschleppunternehmen veranschlagt wurden, bezahlen. Nur dann wird dein Wagen wieder freigegeben. Seriöse Abschleppunternehmen arbeiten auf Rechnung. Hast du die betreffende Summe gezahlt, kannst du deinen Wagen auch wieder abholen.
Sollte dir der Betrag zu hoch erscheinen oder solltest du der Meinung sein, dass du zu Unrecht abgeschleppt wurdest, kannst du die Summe alternativ auch sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. In diesem Fall wird die so lange verwahrt, bis geklärt ist, ob alles seine Richtigkeit hat. Sollte sich zeigen, dass Summe oder/und Abschleppen falsch bzw. nicht verhältnismäßig waren, erhältst du dein Geld (oder einen Teil davon) zurück.
Wenn du jedoch weder an das Abschleppunternehmen noch an das Amtsgericht zahlst, wird dir auch dein Wagen nicht ausgehändigt.
Du möchtest selbst ein Auto abschleppen lassen? Auch in diesem Fall solltest du einige Punkte beachten.
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