Übernahme aus Verträgen Dritter beim KFZ-Versicherer

By April 19, 2021
4 minutes

Jeder junge Mensch, der 18 Jahre alt ist und den Führerschein erfolgreich erworben hat möchte am liebsten sofort mit dem eigenen PKW losfahren. Das kennt vermutlich jeder Leser aus eigener Erfahrung. Das es hierbei einige Hürden gibt, ist nicht neu.

Viele Eltern von jungen Erwachsenen schaffen nicht sofort ein zusätzliches Auto an, nur weil der Sprössling sein eigenes Auto haben möchte. Meist werden die Jungen Fahrer zuerst bei den elterlichen Fahrzeugen als zusätzlicher Fahrer angemeldet und das ist schon in vielen Fällen sehr teuer.

Zumal die Fahrergruppe “18 Jahre alt” und “gerade erst den Führerschein erworben” für die Versicherer mit das höchste Risiko darstellt. Das belegen auch die Unfallzahlen.

Unabhängigkeit – ein hohes Gut

Doch was soll man tun, wenn die elterlichen Fahrzeuge auch tagsüber benötigt werden und der Sohn oder die Tochter zur Ausbildung oder zum Studium muss? Da helfen nur ein eigenes Fahrzeug und damit verbunden natürlich auch eine eigene KFZ-Versicherung.

Schadenfreie Jahre

Aber Achtung: Nach einer gewissen Zeit verfallen diese schadenfreien Jahre. Bei vielen Versicherern sind das 7 Jahre nach Stilllegung. Oft lassen die Versicherer aber mit sich reden und führen auch darüber hinaus die schadenfreien Jahre fort, wenn das neue Fahrzeug auch bei dieser Versicherung versichert wird.

Die SF-Klasse sollte dann auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dieser nicht bereits SF-Berechtigter ist. Denn die Prozente können lediglich in der Form übernommen werden, wie man sich die Schadenfreien Jahre auch selbst hätte erfahren können. Hier ist das Führerscheindatum besonders wichtig.

Zweitwagenregelung für Fahranfänger

Sollte es so sein, dass es keine freien Prozente in der Verwandtschaft gibt, hilft oft nur die s. g. Zweitwagenregelung. Diese kann man beliebig oft anwenden und funktioniert so, dass der Elternteil das Erstfahrzeug besitzt und dieses über den Vertrag versichert, in dem bereits eine Schadenfreiheitsstufe vorhanden ist.

Der Zweitwagen wird dadurch günstiger eingestuft, als wenn man komplett bei Null anfangen müsste. Viele Versicherer gewähren hier die SF2 oder manchmal noch höhere Schadenfreiheitsstufen, wenn bestimmte Voraussetzungen gewährleistet sind.

Das ist für 90% der Fälle die Idealkonstellation und absolut zu empfehlen. Bei wieder anderen Versicherern können die Fahranfänger auch sofort Versicherungsnehmer, Halter des Fahrzeuges werden und damit eigene schadenfreie Jahre erfahren.Das ist aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und muss erfragt werden. Wenn auch die Zweitwagenregelung nicht möglich ist, bleibt dem jungen Menschen tatsächlich nur übrig bei 0 anzufangen und sich selbst schadenfreie Jahre aufzubauen.

Wenn man diese Eckdaten hat und die Möglichkeiten der Übertragung der schadenfreien Jahre kennt und anzuwenden weiß, geht es an die Berechnung des Beitrags.

Sie können die Beiträge entweder selbst im Internet rechnen oder sich online ein Angebot holen. Sie sollten direkt ansprechen, dass ein junger Fahrer mit dem neuen Fahrzeug fahren soll.

Bitte beachten Sie auch, dass es einen Zuschlag gibt, wenn das Kind als Halter im Fahrzeug steht und Sie als Versicherungsnehmer geführt werden. Das erhöht nur unnötig den Beitrag und ist nicht zu empfehlen. Ist der Vater oder die Mutter der Versicherungsnehmer (aus den o. g. Gründen) ist auch die Haltereigenschaft zu empfehlen.

Sind diese Grundsätze geklärt, steht einem Antrag nichts mehr im Weg. Für die Übertragung der schadenfreien Jahre ist ein entsprechendes Formular bei den Versicherungsgesellschaften einzureichen inkl. der gut lesbaren Kopie des Führerscheines der Person, die die Prozente übernehmen möchte.

Soll das Kind selbst für den Unterhalt (Steuern und Versicherung) aufkommen, ist es ohne Probleme möglich die Bankverbindung des Kindes zu hinterlegen.

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