Auto ins Ausland verkaufen: Die besten Tipps

Von Julia Schäfer 6 Juli, 2023
4 minutes

Du möchtest dein Auto veräußern und hast endlich einen Käufer gefunden. Dieser ist jedoch in einem anderen Land wohnhaft, sodass du dein Auto ins Ausland überführen musst. Damit dieser Prozess reibungslos abläuft, gilt es, einige Punkte zu berücksichtigen. Im folgenden Beitrag findest du alle wichtigen Informationen, zum Autoverkauf im Ausland.

Auto ins Ausland verkaufen: So gehst du vor

Beim Autoverkauf ins Ausland gibt es einige Dinge du beachten. Diese möchten wir dir kurz und knapp erläutern:

  • Zoll: Für den Warenverkehr innerhalb der EU fallen grundsätzliche keine Kosten an. Diese Regelung gilt auch für den Verkauf eines Gebrauchtwagens. Jedoch muss beim Fahrzeugverkauf ins EU-Ausland eine schriftliche Abmeldung beim Zoll erfolgen, insofern der Verkaufspreis die 1.000 Euro Grenze überschreitet. Für sämtliche Beträge darunter reicht es hingegen aus, wenn du beim Zoll eine mündliche Bekanntgabe machst.
  • Mehrwertsteuer: Sofern du einen Gebrauchtwagen ins EU-Ausland verkaufen möchtest, fällt hierfür keine Mehrwertsteuer Anders schaut es bei Neuwagen aus. In diesem Fall ist der Käufer dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer im Land seines Hauptwohnsitzes zu begleichen. Unter die Kategorie „Neuwagen“ fallen alle Fahrzeuge, die einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometer vorweisen oder aber deren Erstzulassung, nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt. Auch diese Thematik behandeln wir in einem späteren Abschnitt ausführlicher.
  • Kaufvertrag: Ganz gleich, ob du dein Auto an einen Händler verkaufen möchtest oder einen privaten Käufer gefunden hast: die vertraglichen Formalitäten unterscheiden sich nicht vom inländischen Verkauf eines Gebrauchtwagens. Achte darauf, den Kaufvertrag sorgfältig und so detailliert, wie nur möglich, auszufüllen. Welche Daten der Kaufvertrag unbedingt beinhalten sollte, erfährst du einige Zeilen weiter unten.

Wenn du planst, dein Auto ins Ausland zu verkaufen, solltest du sicherstellen, dass es während des Verkaufsprozesses und während des Transports optimal geschützt ist. Mit unserer Reparaturkostenversicherung kannst du dein Auto vor unerwarteten Risiken schützen. 

Autoverkauf im Ausland: Das solltest du beachten

Diese wichtigen Punkte solltest du du beim Verkauf deines Autos ins Ausland unbedingt berücksichtigen:

  • Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab und halte darin alle relevanten Kontaktdaten des Käufers sowie den Übergabeort und die Übergabezeit fest.
  • Lass dir vom Käufer unbedingt eine Kopie seines Personalausweises
  • Melde das Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde ab und organisiere ein Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen.
  • Prüfe Zahlungen über Banken, die im Ausland ansässig sind. Gerade der Autoverkauf an Privatpersonen ist normalerweise ein Bargeld-Geschäft.
  • Verschicke keinerlei digitale Kopien oder Fotos von Fahrzeugdokumenten.

Je nachdem, ob du dein Auto innerhalb oder außerhalb der EU verkaufst, gelten nochmals gesonderte Regelungen. Diese erläutern wir dir im Folgendem.

Autoverkauf innerhalb der EU

Sofern du dein Auto ins Ausland verkaufen möchtest, sich das jeweilige Land allerdings innerhalb von Europa befindet, gibt es hier kaum Unterschiede zum Verkauf im Inland. Im Außenwirtschaftsgesetz, (AWG) ist zudem geregelt, dass der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten frei ist.

Doch wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer und den Zollgebühren? Hierüber musst du dir beim Verkauf eines privaten Gebrauchtwagenverkaufs keinerlei Gedanken machen. Denn in diesem Fall enthält der Preis weder Mehrwertsteuer, noch Umsatzsteuer. Eine Ausnahme hiervon stellen jedoch Neuwagen dar. Für diese wird eine Mehrwertsteuer fällig, jedoch nicht in Deutschland, sondern in dem Land, in dem das Fahrzeug letztendlich zugelassen wird. Also dort, wo der Käufer bzw. der neue Halter lebt.

Wissenswert: Von einem Neuwagen ist immer dann die Rede, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Oder aber das Fahrzeug einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometer aufweist. In diesen beiden Fällen greifen somit die Regelungen für Neuwagen.

Autoverkauf außerhalb der EU

Doch was, wenn du dein Auto ins Ausland verkaufen möchtest, sich das jeweilige Land allerdings außerhalb der EU befindet? Keine Sorge, auch dieses Szenario ist im Außenwirtschaftsgesetz geregelt. Auch hier gilt: Sofern du dein Auto privat ins Ausland verkaufst, bist du nicht steuerpflichtig. Vorausgesetzt natürlich, du kannst die Ausfuhr mit entsprechenden Belegen nachweisen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass du für den Autoverkauf ins EU-Ausland vor der Ausfuhr deines Fahrzeuges eine Genehmigung beantragen musst. Hierfür wendest du dich an das Bundesamt für Umwelt und die Ausfuhrkontrolle.

Es kann durchaus passieren, dass du für den Verkauf deines Autos ins EU-Ausland einen Ausfuhrzoll an das Zollamt bezahlen musst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du bestimmte Leistungen des Zollamtes in Anspruch nehmen musst. Wie zum Beispiel eine bewachte oder begleitete Überführung. Wie hoch die Kosten sind, die in diesem Fall auf dich zukommen, können wir dir nicht sagen. Denn diese stimmst du direkt mit dem Zollamt ab.

Doch wie genau gehst du nun vor, wenn du dein Auto ins Ausland außerhalb der EU verkaufen möchtest? Zuerst beantragst du beim Zollamt die sogenannte EORI Nummer. Hierbei handelt es sich um die Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Diese Nummer ist von großer Wichtigkeit, denn nur anhand dieser werden Informationen über die Vertragspartner sowie die Exportware gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Für die eigentliche Ausfuhranmeldung benötigst du folgende Dokumente:

  • Fahrzeugbriefkopie
  • Exportrechnungskopie (ohne Mehrwertsteuer)
  • Transportart

Grenzzollamt Angaben (An welchem Ort wird die EU verlassen?)

Damit das Zollamt die EU-Ausfuhr bestätigen und du dein Auto ins Ausland verkaufen kannst, benötigst du zudem folgende Dokumente:

 

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • TÜV-Prüfbericht nicht älter als 3 Tage – Alternativ dazu, kannst du das Fahrzeug auch vorführen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • KFZ-Haftpflicht (gültiger Versicherungsschutz)
  • Personalausweis/ Reisepass des Fahrzeughalters
  • Abmeldebescheinigung (nur nötig, wenn die Abmeldung bereits vor dem 01.Oktober 2005 erfolgte)

Erst nach Vorliegen all dieser Unterlagen, erhältst du die abgestempelte Ausfuhranmeldung, mit der du dein Auto ins Ausland verkaufen kannst. Doch aufgrund des extremen Aufwandes empfiehlt sich der Export-Autoverkauf für Privatpersonen kaum.

Auto ins Ausland verkaufen: Alles Wichtige zum Kaufvertrag

Der Kaufvertrag spielt nicht nur im Inland, sondern auch beim Autoverkauf ins Ausland eine wichtige Rolle. Denn gerade über Ländergrenzen hinweg gestaltet es sich unglaublich schwierig, einen vermeintlichen Betrug aufzudecken und gegen Kriminelle vorzugehen. Exakt aus diesem Grund ist es umso wichtiger, den Kaufvertrag korrekt aufzusetzen. Denn nur wenn der Kaufvertrag über die nachfolgenden Daten verfügt, ist der Vertragspartner bei Problemen nach dem Autoverkauf einfacher aufzufinden:

 

  • Vor- und Zuname beider Vertragspartner
  • Vollständige Anschrift beider Vertragspartner
  • Personalausweisnummer des Käufers
  • Genauer Übergabeort und genaue Übergabezeit

 

Wichtig: Sofern du ein finanziertes Auto verkaufen möchtest, musst du zuerst die Bedingungen mit deiner Bank klären. Schließlich ist das Kreditinstitut während der Finanzierung Besitzer des Fahrzeugbriefes, ohne den kein Autoverkauf stattfinden kann.

Abmeldung bei der Zulassungsstell

Ein weiterer wichtiger Punkt im Verkaufsprozess stellt die Fahrzeugabmeldung bei der Zulassungsstelle dar. Denn während sich bei einem Autoverkauf im Inland meist der Käufer um die Fahrzeugummeldung kümmert, ist dies bei einem Verkauf ins Ausland normalerweise nicht möglich. Möchtest du dein angemeldetes Auto ins EU-Ausland verkaufen, bist du selbst dafür verantwortlich, den Wagen zuvor entsprechend abzumelden. Dies ist im deutschen Gesetz (Paragraph 14 Abs. 2 FZW) geregelt, das besagt, dass in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge auch nur hierzulande abgemeldet werden können. Diese Regelung dient wiederum in erster Linie deiner eigenen Sicherheit. Denn ist der Käufer aufgrund gefälschter Kontaktdaten nicht erreichbar, musst du weiterhin für die Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge aufkommen. Schließlich gelingt eine nachträgliche Abmeldung ohne das Vorliegen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nur schwer. In diesem Fall besteht lediglich die Möglichkeit einer Zwangsabmeldung. Diese ist allerdings mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Aus diesen Gründen solltest du dein Auto vor dem Verkauf ins Ausland bei deiner zuständigen Zulassungsstelle abmelden. Nach diesem Prozess musst du dich nur noch um ein Kurzzeitkennzeichen kümmern, um dein Auto für den eigentlichen Verkauf ins Ausland zu überführen.

 

Weitere interessante Beiträge findest du hier:

  • Unfall im Ausland
  • Auslandschadenschutz
  • Fahrerschutzversicherung
  • Versicherungsschutz
  • Autofahren im Ausland
  • Auto online kaufen
  • Auto privat verkaufen – Tipps und Tricks für den besten Preis

Bildnachweis:
headerbild: ©AdobeStock_45159665;eccolo
Image1: ©AdobeStock_208207818;Animaflora PicsStock

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch