
Sicher fühlen mit
dem Elektroschutzbrief
Jetzt Schaden melden
Wir helfen Ihnen weiter
Um das Formular nutzen zu können, musst du der Verwendung von Google reCAPTCHA zustimmen.
Weitere Informationen findest du auf unserer Datenschutzseite.
Elektroschutzbrief
Regulierungssumme 100 – 3.500 Euro
Versicherungsschutz bis max. fünf Jahre ab Neukaufdatum
Unterhaltungselektronik
Fernseher, Apple TV, TV-Kombis, Beamer, Lautsprecher/Boxen, Soundbar inkl. Bass und Lautsprecher, Heimkinoanlagen, DVD-Player, Blu-Ray-Player, Sat-Anlagen, Festplattenrecorder, Receiver, Spielekonsolen, Fotoapparate, Camcorder.
Wechselobjektive für Kameras sind kein Bestandteil dieser Versicherung.
Haushaltselektronik
Kochfelder aller Art, Backofen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Elektrokleingeräte (z. B. Wasserkocher, Kaffeeautomaten, Espressomaschinen), Küchenmaschinen, Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrierkombinationen, Spülmaschine, Durchlauferhitzer, Dampfgarer, Sous-Vide-Garer, Vakuumiergeräte, Waschtrockner, Waschmaschine, Trockner, Staubsauger, Wisch- und Saugroboter, Fön, Bügeleisen, Bügelstation, Nähmaschinen, Plotter, Elektrogrill, mobile Klima- und Heizgeräte, Luftreiniger und -befeuchter, -entfeuchter, mobile Ventilatoren.
Kommunikations- und Informationselektronik
Laptops, Note- und Netbooks, Tablets, E-Book-Reader, PCs, Drucker/Kopierer, Faxgeräte, Monitore, Festnetztelefone, mobile Audiogeräte, Kopfhörer, Navigationsgeräte, digitale Bilderrahmen, externe Festplatten, Geräte für das private WLAN-Netzwerk (z. B. Router, FRITZ! Box, Verstärker).
Handys und Smartphones sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Tabletsturz!
Elektroschutzbrief Plus
Regulierungssumme 100 – 5.000 Euro
Versicherungsschutz bis max. sieben Jahre ab Neukaufdatum
Unterhaltungselektronik
Fernseher, Apple TV, TV-Kombis, Beamer, Lautsprecher/Boxen, Soundbar inkl. Bass und Lautsprecher, Heimkinoanlagen, DVD-Player, Blu-Ray-Player, Sat-Anlagen, Festplattenrecorder, Receiver, Spielekonsolen, Fotoapparate, Camcorder.
Wechselobjektive für Kameras sind kein Bestandteil dieser Versicherung.
Haushaltselektronik
Kochfelder aller Art, Backofen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Elektrokleingeräte (z. B. Wasserkocher, Kaffeeautomaten, Espressomaschinen), Küchenmaschinen, Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrierkombinationen, Spülmaschine, Durchlauferhitzer, Dampfgarer, Sous-Vide-Garer, Vakuumiergeräte, Waschtrockner, Waschmaschine, Trockner, Staubsauger, Wisch- und Saugroboter, Fön, Bügeleisen, Bügelstation, Nähmaschinen, Plotter, Elektrogrill, mobile Klima- und Heizgeräte, Luftreiniger und -befeuchter, -entfeuchter, mobile Ventilatoren.
Kommunikations- und Informationselektronik
Laptops, Note- und Netbooks, Tablets, E-Book-Reader, PCs, Drucker/Kopierer, Faxgeräte, Monitore, Festnetztelefone, mobile Audiogeräte, Kopfhörer, Navigationsgeräte, digitale Bilderrahmen, externe Festplatten, Geräte für das private WLAN-Netzwerk (z. B. Router, FRITZ! Box, Verstärker).
Handys und Smartphones sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Tabletsturz!
Elektrische Gartengeräte und Werkzeuge
Rasenmäher (auch Roboter), elektr. Gartengeräte (Heckenscheren, Astsägen etc.), Poolpumpen (ausg. Wärmepumpen), elekt. Terrassenheizstrahler, jegliches elektronisch oder per Akku betriebenes Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Akkuschrauber, Stichsäge)
Elektrische Sportgeräte
Heimtrainer, Laufband, Spinningrad oder Peloton
Smarthome-Geräte
smarte Rauchmelder, Leckageschutz, Türklingel und –schloss, Kameras
Übernahmetabelle
Ist eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder es sind keine entsprechenden Ersatz- und
Austauschteile vorhanden, wird das Gerät entweder durch ein Neugerät ersetzt oder Sie erhalten eine Neukaufbeteiligung für das alte Gerät.
Sowohl der Ersatz als auch die Neukaufbeteiligung sind auf den Restwert des alten Gerätes begrenzt.
Alter des Gerätes | Restwert E-Brief | Restwert E-Brief Plus |
---|---|---|
0 – 12 Monate | 100 % | 100 % |
13 – 24 Monate | 90 % | 90 % |
25 – 36 Monate | 80 % | 80 % |
37 – 48 Monate | 70 % | 70 % |
49 – 60 Monate | 60 % | 60 % |
61 – 72 Monate | / | 40 % |
73 – 84 Monate | / | 30 % |

Tabletsturz
Ein neuer Bestandteil des Elektroschutzbriefs ist der Tabletsturz.
Vollumfängliche Absicherung:
Jegliche Schäden am Tablet, die durch den Sturz entstehen, sind abgedeckt (außer sog. Muschelausbrüche).
Wer ist die Freeyou?
Garantiegeber seit über 40 Jahren
Die Freeyou Insurance AG (ehemals GAV Versicherungs-AG) mit Sitz im Münsterland entwickelt und vertreibt Reparaturkostenversicherungen und Garantiesysteme für ein breites Sparten-Spektrum.
Ein Unternehmen der DEVK
Seit Juni 2010 ist die DEVK mit Sitz in Köln zu 100% Anteilseigner der Freeyou Insurance AG. Die
DEVK zählt zu den finanzstärksten Versicherungsgruppen Deutschlands.
Wussten Sie schon?
Die Freeyou bietet mit bestGarantie-AUTO auch eine Pkw-Reparaturkostenversicherung für die DEVK an.
Kontakt
Häufig gestellte Fragen zum Elektroschutzbrief
Was ist alles versichert?
Versichert sind Elektrogeräte aus den Gruppen der:
- Unterhaltungselektronik
- Haushaltselektronik
- Kommunikations- und Informationselektronik
- Gartengeräte (Elektroschutzbrief Plus)
- Sportgeräte (Elektroschutzbrief Plus)
- Smarthome-Geräte (Elektroschutzbrief Plus)
Die Elektrogeräte müssen einen Neukaufpreis zwischen 100 Euro und 3.500 Euro (Elektroschutzbrief) bzw. zwischen 100 Euro und 5.000 Euro (Elektroschutzbrief Plus) aufweisen und dürfen nicht älter als 5 Jahre (Elektroschutzbrief) bzw. 7 Jahre (Elektroschutzbrief Plus) sein.
Nicht in der Versicherung enthalten sind: Handys und Smartphones, Akkus und Wechselobjektive für Kameras
Wie viel wird bei einer Reparatur erstattet?
Bei einer Reparatur werden bis zu 3.500 Euro (Elektroschutzbrief) bzw. 5.000 Euro (Elektroschutzbrief Plus) erstattet, maximal der Restwert des alten Gerätes. Die Reparatur kann vor Ort oder zentral erfolgen. Zusätzlich kann ein Leihgerät in Anspruch genommen werden. Ist die Bereitstellung eines Leihgerätes nicht möglich, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 50 Euro. Zudem erhalten Sie bei längerer Reparaturdauer der entsprechenden Geräte (7 Werktage für Herd / Ofen und Kühl- / Gefrierschrank, 14 Werktage für Waschmaschinen) pauschale Zahlungen für Restaurantkosten (50 Euro), Wäschereikosten und den Ersatz von Lebensmitteln (25 Euro), wenn kein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann oder Sie darauf verzichten.
Wie viel wird bei einem Geräteausfall erstattet?
Ist eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder es sind keine entsprechenden Ersatz- und Austauschteile vorhanden, wird das Gerät entweder durch ein Neugerät ersetzt oder Sie erhalten eine Neukaufbeteiligung für das alte Gerät. Sowohl der Ersatz als auch die Neukaufbeteiligung sind auf den Restwert des alten Gerätes begrenzt. Genaue Details können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen. Ersatzgeräte müssen nicht dem alten Gerät entsprechen, sondern können auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät einer anderen Baureihe oder eines anderen Herstellers sein. Auch hier gelten die Leistungen für Leihgeräte wie oben beschrieben.
Bekomme ich bis zur Fertigstellung der Reparatur ein Leihgerät?
Während der Reparatur des defekten Gerätes haben Sie einen Anspruch auf ein Leihgerät für die Dauer von maximal 5 Tagen und bis zur Obergrenze von 100 Euro (Kosten für das Leihgerät). Die Inanspruchnahme eines Leihgerätes und die angefallenen Kosten hierfür sind durch Rechnung nachzuweisen.
Gibt es eine Wartezeit?
Es gibt keine Wartezeit, d. h. Sie haben sofort mit Beginn des Vertrags Versicherungsschutz.
Muss ich die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen/Reinigungen während der Vertragslaufzeit durchführen lassen?
Ja, Sie müssen die vorgeschriebenen Wartungsvorschriften beachten.
Wo kann ich meine Geräte reparieren lassen?
Sie haben die Möglichkeit, ein Angebot eines örtlichen Reparaturservices oder des Geräteherstellers einzuholen. In Einzelfällen organisieren wir einen geeigneten Dienstleister für Reparatur, Leihgeräte und Ersatz, wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt.
Werden auch Eigenleistungen erstattet?
Nein, wir können keine Eigenleistungen berücksichtigen.
Welche Unterlagen muss ich im Schadenfall vorweisen?
Zur Prüfung und Durchführung der Versicherungsleistungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kaufbeleg auf dem der Gerätetyp, das Kaufdatum und der Kaufpreis zu entnehmen sind,
- Angabe der Versicherungsnummer,
- Kontaktdaten für Rückfragen.
Wie lange besteht mein Vertrag und wie lange ist die Kündigungsfrist?
Der Elektroschutzbrief besteht analog zur Hausratversicherung ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf. Mit dem Ende der Hausratversicherung erlischt auch automatisch der Elektroschutzbrief.
Was kosten die beiden Tarifversionen?
Der Elektroschutzbrief kostet 54 Euro im Jahr. Der Elektroschutzbrief Plus kostet 69 Euro im Jahr.
Sind geliehene Sachen mitversichert?
Nein, geliehene Sachen sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Es besteht keine Selbstbeteiligung. Allerdings sind Sie für die Verpackung und für die Sicherung der Ware in der Verpackung für den Weg von Ihrer versicherten Wohnung zum Reparaturzentrum verantwortlich.
Sind Schäden wegen Stromausfall oder Überspannung versichert?
Akkuschäden sind grundsätzlich nicht versichert, auch im Falle von Überspannungen. Schäden wegen Stromausfall oder Überspannung können versichert sein, wenn der Schaden durch einen Herstellungsfehler bedingt ist. Im Rahmen der Hausratversicherung sind jedoch Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert.
Gegen welche Schäden sind die Geräte versichert?
Versichert sind Herstellungsfehler (Konstruktion und Fertigung) sowie Materialfehler am Gerät. Für einen vollständigen Versicherungsschutz müssen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, ansonsten kann dies zu einer Leistungskürzung führen. Beim Tablet ist auch der Sturzschaden versichert.
Mein Gerät ist nicht neu. Kann ich es trotzdem versichern?
Es sind alle Geräte, die in den Versicherungsbedingungen genannt werden, in Ihrem Haushalt versichert. Einschränkungen im Hinblick auf das Gerätealter sowie nicht versicherte Geräte entnehmen Sie bitte Punkt 1 „Was ist alles versichert.”
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Versicherungsabschluss möglich?
Sie können jederzeit den Einschluss des Elektroschutzbriefes beantragen. Ihre Hausratversicherung muss dafür die aktuellen Versicherungsbedingungen aufweisen.
Wie verhalte ich mich, wenn mir ein versicherter Schaden im Urlaub / im Ausland passiert?
Es besteht je nach gewählter Produktvariante für längstens 3 Monate Versicherungsschutz für die versicherten Geräte europa- bzw. weltweit (z. B. Mitnahme im Urlaub oder zu Ausbildungszwecken). Schäden können über die Hotline +49 2541 802-8040 gemeldet werden.
Was ist, wenn ich den Anschaffungsbeleg nicht mehr habe?
Ohne Anschaffungsbeleg ist es uns leider nicht möglich, die entsprechenden Dienstleister zu beauftragen oder das Alter des Gerätes zu verifizieren. Deswegen ist der Anschaffungsbeleg für die Inanspruchnahme der Versicherung zwingend notwendig.
Was passiert, wenn das Gerät noch in der Herstellergarantie ist?
Wir kümmern uns sowohl während als auch nach der Herstellergarantie um die Elektrogeräte unserer Kunden. Meldet uns der Kunde einen Schadenfall während der Laufzeit der Herstellergarantie, kontaktieren wir den Hersteller und fordern eine Reparatur an. Der Hersteller kontaktiert daraufhin den Kunden und organisiert die Reparatur und alle weiteren in der Herstellergarantie enthaltenen Leistungen.