Pferde im Straßenverkehr

Von Julia Schäfer 3 April, 2023
4 minutes

Pferde im Straßenverkehr sind vor allem in Großstädten eine Seltenheit. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, wie du dich bei einem solchen Zusammentreffen verhalten solltest. Die Grundlage dafür sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die gegenseitige Rücksichtnahme.

Pferde in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Obwohl Pferde selten aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Autofahrer wissen, worauf sie achten müssen. Dabei reicht es nicht aus zu wissen, wie ein Verkehrsschild für Reiter aussieht. Schließlich sind Pferde Lebewesen, die zu den Fluchttieren gehören. Das bedeutet, sie reagieren auf schnelle Bewegungen und laute Geräusche schreckhaft. Sind die Pferde im Straßenverkehr unterwegs, ist daher besondere Vorsicht geboten.

Sobald Pferde am Straßenverkehr beteiligt sind, gelten sie als Fahrzeug. Das heißt, sie unterliegen den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß diesen Vorschriften ist beispielsweise eine Kennzeichnung unerlässlich. Daneben gibt es weitere Regeln, die Reiter und Reiterinnen beachten müssen.

  • Der rechte Fahrbahnrand ist für Pferde im Straßenverkehr vorgesehen. Hier können sie idealerweise den abgegrenzten Straßenraum nutzen.
  • Pferde sind im Straßenverkehr nur dann erlaubt, wenn sie keine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sehr scheue Tiere sollten sich daher nicht entlang der Straße bewegen.
  • Damit die Pferde im Straßenverkehr keine Gefahr darstellen, muss sie eine geeignete Person begleiten. Im Ernstfall müssen Reiter oder Reiterinnen dazu in der Lage sein, einzugreifen. Die Grundlage dafür sind Kraft, Geschicklichkeit und ausreichend Erfahrung.

Auch wenn Pferde nicht motorisiert sind, können Begegnungen im Straßenverkehr unvorhersehbare Situationen schaffen. Unsere Autoversicherung geht über herkömmliche Standards hinaus, um nicht nur Unfallkosten zu decken, sondern auch mögliche Schäden, die bei Zusammenstößen mit Pferden entstehen könnten. Fahre sorglos und mit der Gewissheit, dass unsere Autoversicherung umfassenden Schutz bietet, selbst in Begegnungen mit unseren vierbeinigen Freunden.

Wichtig: Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, gelten für sie dieselben Richtlinien wie für Autofahrer und Autofahrerinnen. Auf Verkehrsschilder müssen Reiter ebenso achten wie auf die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Ebenfalls relevant ist das Gebot der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahmen.

  • Die Vorschrift Rechts vor Links gilt für Pferde im Straßenverkehr ebenso wie für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen.
  • An einer roten Ampel müssen Reiter und Reiterinnen mit ihren Reittieren stehen bleiben.
  • Ein Kennzeichen für das Pferd, das am Verkehr teilnimmt, ist teilweise verpflichtend. Dabei handelt es sich nicht um ein Nummernschild, sondern eine Reitplakette, die Reiter und Reiterinnen an Zaumzeug oder Sattel befestigen.
  • Das Rechtsfahrgebot halten Reiter und Reiterinnen dadurch ein, dass sie ihre Pferde am rechten Fahrbahnrand entlangführen.
  • Reiter und Reiterinnen dürfen ihre Pferde im Straßenverkehr nur hintereinanderführen. Das heißt, sie dürfen nicht nebeneinander reiten.
  • Auf Fuß-, Wander- und Radwegen sowie auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist das Reiten untersagt.

Kennzeichnungspflicht: Nummernschilder für Pferde

Da Pferde im Straßenverkehr als Fahrzeug gelten, besteht in einigen Bundesländern die Kennzeichnungspflicht. Das heißt, dass die Reiter und Reiterinnen eine Reitplakette benötigen, sobald sie im Gelände unterwegs sind. Besteht diese Pflicht zur Kennzeichnung, ist das Zeichen gut sichtbar anzubringen. Geeignete Orte dafür sind der Sattel, der Hals oder das Zaumzeug.

Ausreichend Sicherheit – auch bei Dunkelheit

Damit Pferde im Straßenverkehr weder Gefahren ausgesetzt sind, noch eine Bedrohung darstellen, ist Sicherheit entscheidend. Dazu können Reiter und Reiterinnen beitragen, indem sie sich an die wichtigsten Verkehrsregeln halten.

  • Sobald es dämmert oder dunkel wird, ist eine ausreichende Beleuchtung Pflicht für Autos und Pferde im Straßenverkehr. Ein weißes Licht an der Vorderseite und ein rotes Licht an der Rückseite sind verpflichtend erforderlich.
  • Sind Reiter und Reiterinnen im Verband unterwegs, trifft diese Vorschrift lediglich auf das Führungs- und Endtier zu. Pferde, die sich zwischen diesen beiden bewegen, sind nicht separat zu kennzeichnen.
  • Um die Sicherheit zu verbessern, sollten Reiter und Reiterinnen sowie ihre Tiere ebenfalls von Weitem gut sichtbar sein. Leuchtbänder oder reflektierende Westen helfen dabei. Alternativ ist es natürlich möglich, Pferde mit Leuchtgamaschen oder reflektierenden Decken auszustatten.

Übrigens: Reiter und Reiterinnen sollten besonders vorsichtig sein, wenn Kinder im Straßenverkehr unterwegs sind. Insbesondere die Kleinsten sind oftmals begeistert von den Reittieren. Gleichzeitig sind sie sich der Geräuschempfindlichkeit und des Fluchtinstinkts der Tiere nicht bewusst.

Kutschen im Straßenverkehr

Kutschen unterliegen der Straßenverkehrsordnung ebenso wie die Pferde im Straßenverkehr. Obwohl kein separater Führerschein für diese Gefährte erforderlich ist, ist er dennoch empfehlenswert. Er stellt sicher, dass die Lenker und Lenkerinnen die Verkehrsschilder und ihre Bedeutung kennen. Zusätzlich prüfen diese Abzeichen, ob alle relevanten Verkehrsregeln wie die Vorfahrtsregeln bekannt sind.

Doch auch für Autofahrer und Autofahrerinnen sind Kutschen und Pferde im Straßenverkehr eine Herausforderung. Schließlich sind sie weitaus seltener als Motorräder oder Vergleichbares. Grundsätzlich ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren. Denn Kutschpferde sind normalerweise den Verkehrslärm und die raschen Bewegungen gewohnt. Dennoch solltest du in diesem Fall dieselben Verhaltenstipps beherzigen, die du berücksichtigst, wenn du Pferde im Straßenverkehr siehst. Das heißt: Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten und nur dann überholen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Folgendes legt die Verkehrsordnung fest:

  • Du darfst Kutschen überholen.
  • Während des Überholens sollte ein rund zwei Meter großer Abstand vorhanden sein.
  • Schere erst dann wieder ein, wenn du die Kutsche samt Pferden im Rückspiegel siehst.
  • Achte beim Überholen darauf, ob die Kutsche abbiegen möchte. Zwar hast du einen Blinker am Auto,, doch Kutscher geben normalerweise Handzeichen. Alternativ können sie das Abbiegen mit einem elektronischen Blinker oder einer Winkerkelle deutlichmachen.

Übrigens: Weitere Strecken bewältigen Pferde am besten in einem Pferdeanhänger. Das erleichtert nicht nur den Weg, sondern reduziert den Stress für die Tiere. In unserem Artikel Pferdeanhänger kaufen: Darauf solltest du achten, zeigen wir dir, wie du den perfekten Anhänger findest. Zusätzlich solltest du dir über eine Pferdeanhänger-Versicherung Gedanken machen. So bist du auch im Schadenfall rundum geschützt.

Pferde im Straßenverkehr: Tipps für Autofahrer und Autofahrerinnen

Wie du bereits weißt, können Pferde im Straßenverkehr unvorhersehbar reagieren. Der Grund dafür ist, dass sie Fluchttiere sind. Deshalb reagieren sie schreckhaft auf schnelle Bewegungen oder unerwartete Geräusche, die sie nicht einordnen können. Für die beidseitige Sicherheit im Straßenverkehr ist es daher wichtig, dass sich beide Parteien richtig verhalten.

  • Sobald du auf Pferde im Straßenverkehr triffst, solltest du ausreichend Sicherheitsabstand einhalten. Das bedeutet, du fährst mindestens einige Meter hinter ihnen. Dadurch hast du einen ausreichend langen Reaktionsweg, falls du auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren musst.
  • Der Abstand zur Seite sollte mindestens 1,5 bis 2 Meter betragen. Dadurch kommen die Tiere nicht in Bedrängnis und du fühlst dich ebenfalls sicherer.
  • Beachte die rechtlichen Vorschriften beim Überholen von Reittieren. Für Pferde im Straßenverkehr bedeutet das, dass ausreichend Seitenabstand vorliegen muss. Der Gegenverkehr (003323-B-0730) sollte ebenfalls so weit entfernt sein, dass du nicht übermäßig beschleunigen musst. Außerdem darfst du erst dann wieder einscheren, wenn der Abstand zwischen dir und dem Pferd groß genug ist.
  • Vermeide rasante Manöver wie starkes Beschleunigen oder Bremsen. Verhalte dich so, dass du eine Gefahrenbremsung ausschließen kannst. Die quietschenden Reifen könnten den natürlichen Fluchtinstinkt des Pferdes auslösen. Verzichte wenn möglich darauf zu hupen. Lediglich in Notfällen lässt sich darauf keinesfalls verzichten.
  • Sobald du Pferde im Straßenverkehr bemerkst, solltest du besonders umsichtig und vorausschauend fahren. Es kann ratsam sein, bereits auf Reittiere zu achten, sobald du auf deiner Fahrstrecke Verkehrszeichen für Reiter siehst.

Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen bist du gut gerüstet, falls plötzlich Pferde im Straßenverkehr auftauchen. Trotzdem ist es sinnvoll, die Tiere genau im Auge zu behalten und noch mehr Rücksicht zu nehmen.

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Verkehrszeichen für Reiter, Reiterinnen und Autofahrende

Verkehrszeichen für Reiter und Reiterinnen sind auch für Autofahrer und Autofahrerinnen interessant. Insgesamt gibt es vier Verkehrsschilder, die du kennen solltest.

  1. Reitweg (Verkehrsschild Nummer 238): Siehst du dieses Verkehrszeichen für Reiter und Reiterinnen, dürfen ausschließlich Pferde diesen Weg nutzen. Das bedeutet jedoch auch, dass Pferde, die im Straßenverkehr unterwegs sind, diese Wegstrecke benutzen müssen. Diese Vorschrift nennt sich Reitwegbenutzungspflicht. Als Autofahrer oder Autofahrerin weißt du, dass dich ab hier keine Pferde im Straßenverkehr erwarten. Allerdings ist es möglich, dass das Verkehrsschild für Reiter mit einem Zusatzzeichen versehen ist. Dürfen beispielsweise Motorräder diese Strecke ebenfalls nutzen, müssen sich die Fahrenden der Geschwindigkeit des Reitverkehrs unterordnen.
  2. Verbot für Reiter (Verkehrsschild Nummer 257-51): Sobald dieses Verkehrsschild erscheint, sind Pferde im Straßenverkehr verboten. Reiter und Reiterinnen müssen entweder umkehren oder je nach örtlicher Gegebenheit einen anderen Weg wählen.
  3. Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Verkehrsschild Nummer 250): Das Verkehrszeichen zum Verbot für Kraftfahrzeuge ist jedem Autofahrer bekannt. Doch obwohl Pferde gemäß der StVO als Fahrzeuge gelten, besteht für sie eine explizite Ausnahme. Reiter und Reiterinnen dürfen mit ihren Reittieren die Strecke dennoch verwenden. Kutschen sind auf solchen Straßen allerdings nicht erlaubt.
  4. Reiter (Verkehrsschild Nummer 101-13): Dieses Verkehrszeichen weist die übrigen Verkehrsteilnehmer auf mögliche Reiter hin. Normalerweise ist es an Stellen platziert, an denen regelmäßig Pferde im Straßenverkehr zu sehen sind. Insbesondere die Zufahrtsstraßen vor Pferdehöfen sind üblicherweise mit diesem Schild gekennzeichnet. Sobald du dieses Verkehrszeichen siehst, solltest du daher besonders umsichtig fahren.

 

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