Parken auf dem Gehweg: Wann ist es erlaubt?

By Julia Schäfer May 23, 2023
4 minutes

Ganz gleich, ob nur du nur kurz halten oder für längere Zeit auf dem Gehweg parken möchtest: Als Autofahrer:in musst du hierfür die Fahrbahn und die ausgeschilderten Parkplätze benutzen. Denn schließlich ist der Bürgersteig/ Gehweg normalerweise ausschließlich Fußgänger:innen vorbehalten. Es gibt allerdings einige Ausnahmesituationen, in denen das Parken auf dem Gehweg gestattet ist. Doch wann darf man auf dem Gehweg parken? Was passiert, wenn du verbotswidrig auf dem Gehweg parkst? Droht womöglich ein Bußgeld? Und wie regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Thematik „Parken auf dem Gehweg“? Näheres dazu in den folgenden Zeilen.

Rechtliches: Parken auf dem Gehweg gemäß StVO

Laut der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg nicht explizit verboten. Dennoch besagt die StVO, dass nur auf der Fahrbahn oder an ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden darf. Diese Regelung gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Auch ist in der Straßenverkehrsordnung genau geregelt, an welchen Stellen du mit deinem PKW halten und parken darfst. Hierzu zählen Gehwege jedoch nicht. Und auch Motorrädern ist das Parken auf dem Gehweg normalerweise untersagt. Es sei denn, ein bestimmtes Schild erlaubt das Parken auf dem Gehweg. Hier ist es gut, wenn man sich über die unterschiedlichen Bedeutungen der Verkehrsschilder bewusst ist.

Wissenswert – Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern: Bitte bedenke, dass auch das „Halb auf dem Gehweg parken bzw. stehen“ als Parken auf dem Gehweg gilt. Also beispielsweise dann, wenn du dich mit deinem Auto mit nur zwei Rädern auf dem Bürgersteig befindest.

Das ordnungswidrige Parken kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch zu Schäden an deinem Fahrzeug. In diesem Kontext werfen wir einen Blick auf die richtige Autoversicherung und wie sie nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, sondern dich auch vor den finanziellen Folgen von Parkunfällen schützt.

Diese Schilder erlauben das Parken auf dem Gehweg

Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Im Grunde genommen immer dann, wenn eine Parkmarkierung oder ein Parkschild es anzeigt. So gibt es auch für das erlaubte Parken auf dem Gehweg ein entsprechendes Schild. Das Verkehrszeichen 315 weist darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg an dieser bestimmten Stelle gestattet ist. Allerdings gibt es auch hier jede Menge Vorschriften und Einschränkungen. Näheres dazu im Folgenden:

  • Erlaubt das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg, so dürfen hier nur Fahrzeuge parken, deren zulässiges Gesamtgewicht nicht über 2,8 Tonnen beträgt. Andernfalls droht ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg.
  • Ist das Parken durch das Verkehrsschild 315 gestattet, so musst du darauf achten, dass du weder Schachtdeckel noch sonstige Verschlüsse mit deinem parkenden Auto verdeckst. Denn in diesem Fall darfst du dein Auto hier nicht abstellen.

Außerdem gilt es unbedingt auf die Gestaltung des Verkehrszeichens 315 zu achten. Denn anhand der Abbildung kannst du exakt erkennen, wie du deinen PKW zu parken hast. Je nach Gestaltung, darfst du dein Auto entweder mit allen vier oder aber nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Zudem geben waagrechte weiße Pfeile Auskunft darüber, wo die Parkzone beginnt und endet.

Achtung – Parken auf dem Gehweg im Wohngebiet: Selbst das Parken auf dem Gehweg vor deiner eigenen Grundstückseinfahrt ist nur dann erlaubt, wenn es ein bestimmtes Verkehrszeichen gestattet.

Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg: Diese Strafen drohen

Beim verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg drohen je nach Vergehen unterschiedlich hohe Strafen. So variieren die Kosten für das Parken auf dem Gehweg je nach Situationslage. Laut neuem Bußgeldkatalog 2023 musst du beim Missachten des Parkverbotes mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg kann dich bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 55 Euro Beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung erhöht sich das Bußgeld hingegen um weitere 15 Euro und einen Punkt in Flensburg. In diesem Fall beläuft sich das Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg also auf insgesamt 70 Euro.
  • Ein Verwarngeld von 55 Euro droht auch dann, wenn das Parken durch das Verkehrszeichen 315 zwar erlaubt ist, du dein Fahrzeug allerdings nicht dort abstellst wie auf dem Zeichen vorgegeben. Bei zusätzlicher Behinderung kostet dich dies ebenfalls 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei mehr als 60 Minuten erwartet dich direkt eine Strafe in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Während sich das Bußgeld bei zusätzlicher Behinderung auf 80 Euro erhöht.

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