Der Kutschenführerschein – Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

By Erik Lehnert May 22, 2023
4 minutes
Kutschenführerschein

Wenn Du dein Pferdegespann auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchtest, benötigst du einen Kutschenführerschein. Dabei wird zwischen einem Kutscherführerschein für eine Privatperson und dem Schein für Gewerbetreibende unterschieden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten auf Dich zukommen, erfährst Du in unserem Artikel.

Der Kutscherführerschein A für Privatpersonen

Hierbei handelt es sich um einen Führerschein für Privatpersonen, welche die Pferde im Straßenverkehr samt Pferdegespann nutzen möchte. Damit wirst Du zum:zur Verkehrsteilnehmer:in und musst einen Kutscherführerschein A vorweisen. Der Lehrgang besteht aus 45 Lehreinheiten, wobei die Abschlussprüfung sowohl aus der Theorie und der Praxis besteht.

Bei dem theoretischen Teil wird Teilnehmenden alles rund um die Leistungsfähigkeit sowie die Bedürfnisse der Pferde beigebracht. Des Weiteren nimmt die Sicherheitsüberprüfung von Wagen und Geschirr sowie natürlich das vorausschauende Fahren einen großen Teil im Theoriebereich ein.

Der Praxisteil dreht sich um das richtige Aufschirren sowie Anspannen sowie die komplette Gespann Kontrolle, wozu auch der Pferdeanhänger gehört. Hinzu kommen die einzelnen Übungsfahrten inner- sowie außerorts, wozu sowohl Land- als auch Kreisstraßen gehören. Bei diesen Fahrten übst Du verschiedene Situationen, welche auch im Verkehrsalltag auf Dich zukommen können. Darunter fallen unter anderem das Überqueren von Kreuzungen, Brücken und Ampeln sowie sicheres Abbiegen.

Lehrgänge und Prüfung werden von verschiedenen Vereinen sowie von Betrieben mit Genehmigung des Landespferdesportverbandes bzw. Landeskommission durchgeführt.

Wichtig: Es ist vorgeschrieben, dass ein solcher Lehrgang von einer Person abgehalten wird, die mindestens den Status „Trainer:in C Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz“ besitzt. Des Weiteren wird die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorausgesetzt.

Die Voraussetzungen

Das Mindestalter für den Kutschenführerschein A liegt bei 14 Jahren. Damit Du auch die Prüfung zum Ablegen kannst, musst du zudem im Besitz des Pferdeführerscheins sein oder aber ein Reitabzeichen 6 bzw. 7 vorweisen können. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss stets mit einer erwachsenen Begleitperson fahren, welche ebenso den Kutschenführerschein A sowie mindestens zwei Jahre Fahrpraxis vorweisen muss.

Kutschenführerschein B für Gewerbetreibende

Der „Kutscherführerschein B Gewerbe“ ist für Personen, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten transportieren und dafür ein Entgelt bekommen. Als gewerbliche:r Fahrer:in muss ebenfalls ein entsprechender Lehrgang mit anschließend erfolgreicher Prüfung abgeschlossen werden.

Kutschenführerschein

Theorie und Praxis beim Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Lehrgang beinhaltet neben den 47 Lehreinheiten eine abschließende Prüfung. Hierbei geht es um das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr sowie den Umgang mit eventuellen Gefahrenquellen, die Pferdeschonung und Verfassungskontrolle. Zusätzlich werden bei diesem besonderen Kutschenführerschein auch der richtige ordnungsgemäße Transport von Personen sowie das Thema Ladungssicherung behandelt. Hinzu kommen das Fahren mit einem Planwagen sowie auch das Fahren mit schwerem Zug. Die technischen Anforderungen bilden einen weiteren Themenblock, wozu ebenso die technischen Anforderungen von Wagen sowie Kutschen gehören.

Der Lehrgang sowie auch die anschließende Prüfung wird von verschiedenen Fachschulen des Landesverbandes angeboten. Wenn Du also einen Kutschenführerschein in der Nähe machen möchtest, informier dich am besten bei deinem Landesverband. Der Lehrgang darf nur von Personal erfolgen, der im Besitz der „Trainer:in B Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainer:inlizenz“ ist.

Voraussetzungen

Bevor man am Lehrgang teilnehmen darf, musst Du im Besitz des „Kutschenführerscheins A Privatperson“ sein oder den APO-Gespannführer bzw. das Fahrabzeichen 5 (FA 5) vorweisen können. Außerdem muss hierfür das 18. Lebensjahr vollendet sein. Anmeldebedingung sind der Nachweis über einen gültiger Erste-Hilfe-Kurs (003323-B-0187) und ein erweitertes Führungszeugnis. Wie auch bei anderen Führerscheinklassen (003323-B-0201) muss im Vorfeld erfolgreich ein Sehtest absolviert werden.

Gut zu wissen: Während der Kutscherführerschein A nach bestandener Prüfung unbefristet gilt, hat der B-Schein eine Gültigkeitsdauer von nur fünf Jahren. Dabei haben Gewerbetreibende die Aufgabe, innerhalb der fünf Jahre eine Fortbildung nachzuweisen. Betroffene müssen acht weitere Lerneinheiten absolvieren, denn nur so lässt sich der B-Schein und das damit verbundene Gewerbe schlussendlich auch verlängern.

An diesen Orten kannst Du den Führerschein machen

Der Kutscherführerschein wird an unterschiedlichen Orten angeboten, wobei eine typische Fahrschule diesen normalerweise nicht im Sortiment führt. Sowohl der Kutscherführerschein A für Privatpersonen als auch der Kutscherführerschein B für Gewerbe können in den verschiedenen Landesverbänden von den regionalen Fahrschulen erworben werden. Wer genau einen solchen Lehrgang mit anschließender Prüfung anbietet, kann beim Landesverband erfragt werden.

Diese Kosten kommen auf Dich zu

Die Frage „Wie viel kostet ein Führerschein?“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten eines Kutscherführerscheins schwanken entsprechend des anbietenden Unternehmens und der Region. Die Kosten liegen im Durchschnitt zwischen 300 und 500 Euro. Die Prüfungsgebühren werden nochmal separat berechnet. Die Kosten für die Scheckkarte, die bei bestandener Prüfung ausgestellt wird, kostet nochmals zwischen sieben und zehn Euro. Die genauen Kosten solltest Du auf jeden Fall im Vorfeld genauestens erfragen.

Kutschen im Straßenverkehr, darauf musst Du achten

Nicht selten sind Autofahrer:innen mit Kutschen im Straßenverkehr total überfordert. Dabei sollten sich natürlich nicht nur Autofahrerende, sondern auch Reitende an die Straßenverkehrsordnung halten. Das bedeutet im Grunde nicht nur, dass man Pferde ausschließlich mit einem Abstand von mindestens zwei Metern überholen sollte. Vorfahrtsregeln sowie Ampeln gelten natürlich auch für Kutscher:innen und aufgestellte Reitweg-Schilder zeigen Betroffenen, wo nun geritten werden darf und wo ein solches Verbot besteht.

Im Straßenverkehr ist es wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Leider kennen sich die meisten Autofahrenden nicht mit den Charaktereigenschaften und Bedürfnissen von Pferden aus. Diese gehören nämlich zu den Fluchttieren. Das bedeutet, dass Pferde bei unbekannten und lauten Geräuschen sowie unvorhersehbaren Bewegungen schnell schreckhaft reagieren. Aus diesem Grund sollten Reiter ihre Tiere immer auf den Straßenverkehr vorbereiten und sie langsam an Geräusche und Situationen gewöhnen.

Straßenverkehrsordnung

Pferde überholen, so geht´s richtig

Das Überholen von Pferden sollte immer gut überlegt sein. Dabei muss immer ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden. Das Einscheren nach dem Überholen der Pferde ist nicht exakt geregelt, wobei Autofahrende darauf achten sollten, dass auch hier der Abstand ausreichend groß ist.

Des Weiteren ist es immer ratsam, auf rasante Brems- und Beschleunigungsmanöver zu verzichten. Die Pferde könnten sich erschrecken und durchgehen. Das vorausschauende Fahren und die Geschwindigkeitsanpassung gehören bei dem Straßenverkehr mit Reitern ebenso dazu.

Pferde im Straßenverkehr – auch hier gilt die StVO

Sobald man am Straßenverkehr teilnimmt, muss man sich stets an die Straßenverkehrsordnung halten. Das gilt auch für Reiter:innen. Aus diese Grund müsse sie den rechten Fahrbahnrand nutzen und sich an den durch weiße Linien abgegrenzte Räume halten.

Tiere, welche den Straßenverkehr unter Umständen gefährden könnten, dürfen nicht auf die Straße. Außerdem müssen die Pferde stets von geübten Reiter:innen begleitet werden. Betroffene Reitende müssen dazu im Stande sein, das Pferd körperlich und geistig zu beherrschen und außerdem ausreichend Geschicklichkeit, Kraft und Erfahrung mitbringen, damit Betroffene das Tier auch wirklich im Griff haben.

Sichtbarkeit der Pferde

Um die eigene Sicherheit und die der Tiere zu gewährleisten, müssen Reiter bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht dafür sorgen, ausreichend beleuchtet zu sein. Dazu sind ein gut sichtbares weißes Licht vorne und ein rotes Licht für hinten vorgeschrieben. Reitet man in der Gruppe, so müssen nicht alle Reitenden mit Lichtern ausgestattet werden, sondern lediglich das vordere und das hintere Tier.

Außerdem wird empfohlen, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit andere Verkehrsteilnehmende früh auf Reiter:innen und Kutschen aufmerksam werden. Hierfür eignen sich besonders speziell reflektierende Westen. Auch zusätzliche Leuchtbänder über der Kleidung werden von Reiter:innen benutzt.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_177470761, disq, Mediaparts; Bild 1 ©AdobeStock_157873965, Maksim Shmeljov; Bild 2: ©AdobeStock_576082119, Waldbach

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