Bußgeldbescheid prüfen: Lohnt sich das?

Von Julia Schäfer 23 Mai, 2023
4 minutes

Du wurdest während einer deiner Autofahrten geblitzt und findest wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid in deinem Briefkasten? Oder aber du hast deiner Meinung nach zu Unrecht Punkte in Flensburg erhalten? Derartige Szenarien sind zwar super ärgerlich, müssen aber nicht immer wortlos akzeptiert werden. Es empfiehlt sich, den Bußgeldbescheid genauestens zu prüfen und bei einem fehlerhaften Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Allerdings gibt es hier einige Dinge zu beachten. Was genau, das erfährst du in unserem folgenden Beitrag.

Bußgeldbescheid prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Ganz gleich, ob im Bußgeldbescheid eine Gebühr (Geldstrafe) verlangt wird oder der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot vorsieht, nicht immer sind diese Bescheide wirksam. Doch wann ist es sinnvoll, einen Einspruch gegen einen vorliegenden Bußgeldbescheid einzulegen? Um diese Frage zu beantworten, solltest du zuerst einmal wissen, was ein korrekter Bußgeldbescheid beinhalten muss:

 

  • Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen des Betroffenen
  • Angaben zu etwaigen Nebenbeteiligten
  • Name und vollständige Adresse des Verteidigers bzw. der zuständigen Behörde
  • Genaue Tatbezeichnung inklusive Zeitpunkt und Ort der Tat
  • Eventuelle Beweismittel wie beispielsweise das typische Blitzer-Foto
  • Exakte Höhe der Geldbuße und etwaigen Nebenfolgen
  • Korrekt formulierte Rechtbehelfsbelehrung, die genau erläutert, wie man einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kann

 

Gut zu wissen: Erhältst du einen Bußgeldbescheid ohne Foto, so ist dieser dennoch wirksam. Denn häufig ist die Qualität des Beweisfotos derart schlecht, dass es von den Behörden oft einfach nicht mit verschickt wird.

Falscher Bußgeldbescheid

Woran erkennt man einen falschen, fehlerhaften bzw. ungültigen Bußgeldbescheid? Stellst du beim Prüfen deines vorliegenden Bußgeldbescheid fest, dass es einen Tippfehler im Namen gibt, macht dies den Bescheid noch nicht ungültig. Anders schaut es hingegen aus, wenn einzelne Angaben zu den Nebenbeteiligten komplett fehlen oder zumindest fehlerhaft sind. Oder aber der Bescheid für ein anderes Kennzeichen erstellt wurde. In diesen Fällen ist ein Einspruch durchaus begründet und sinnvoll.

Gut zu wissen – Bußgeldbescheid Verjährung: Bekommst du deinen Bußgeldbescheid erst später als drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit zugesandt, so gilt dieser als verjährt. Um herauszufinden, ob bereits eine Verjährung vorliegt, prüfe den Bußgeldbescheid genau. Auch ist es ratsam, trotz der verspäteten Zustellung Widerspruch einzulegen. Andernfalls wird der Bescheid automatisch rechtskräftig und somit wirksam.

 

Lohnt sich eine Anfechtung?

Ob es sich lohnt, den Bußgeldbescheid anzufechten, hängt stets vom Einzelfall ab. Kannst du deinen Einspruch nicht begründen, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt. In diesem Fall musst du die Sanktionen hinnehmen und zukünftig achtsamer fahren. Nimmst du eine Gerichtsverhandlung in Kauf und verlierst den Prozess, musst du nicht nur für das Bußgeld aufkommen, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten aus eigener Tasche tragen. Das gilt es unbedingt zu vermeiden.

Droht dir laut deinem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot oder gar der achte Punkt in Flensburg, so könnte es sich durchaus lohnen, den Bußgeldbescheid anzufechten. Ziehe hierfür unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate. Dieser muss vor Gericht glaubhaft machen, dass du auf dein Fahrzeug angewiesen bist und ein Fahrverbot den Verlust deines Arbeitsplatzes nach sich zieht. Mit etwas Glück gelingt es deinem Anwalt, die Sanktionen zu verringern. Hin und wieder besteht sogar die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.

Bußgeldbescheid prüfen: Darauf musst du achten

Beim Prüfen deines Bußgeldbescheides sind dir einige fehlerhafte Angaben oder gar Falschaussagen aufgefallen? Lege unbedingt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und überschreite dabei die vorgegebene Frist von maximal 14 Tagen nach Erhalt nicht. Wichtig ist, dass der schriftlich formulierte Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorliegt. Anderenfalls wird der Bußgeldbescheid wirksam und du hast keine Chance mehr Einspruch gegen die Sanktionen einzulegen.

Gut zu wissen: Als Alternative zum schriftlichen Einspruch kannst du auch persönlich bei der Behörde vorsprechen und einen mündlichen Widerspruch einlegen.

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