§ 33 StVO: Was gilt als Verkehrsbeeinträchtigung?

Von Julia Schäfer 25 April, 2023
4 minutes

Die Straßenverkehrsordnung dient dazu, den Verkehr für alle Teilnehmenden sicherer zu machen. Eine wichtige Regelung ist die Definition und Regulierung von Verkehrsbeeinträchtigungen.

Wie sind Verkehrsbeeinträchtigungen definiert?

Der Begriff „Verkehrsbeeinträchtigungen“ ist im Paragrafen 33 der Straßenverkehrsordnung definiert. Er bezeichnet Handlungen und Einrichtungen, die Verkehrsteilnehmende beeinträchtigen oder ablenken.

Beispiele für solche Beeinträchtigungen sind unteren anderem:

  • der Betrieb von Lautsprechern
  • Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Straßen
  • Werbung und Propaganda, insofern sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften befindet
  • Werbung innerorts, wenn sie sich auf den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften auswirkt
  • Alles, was mit offiziellen Verkehrszeichen und -anlagen verwechselt werden kann

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dabei geht es vor allem um Hinweise, die sich nach den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmenden richtet. Dazu gehören zum Beispiel die Hinweise auf Tankstellen, Raststätten, Parkplätze, Restaurants und Werkstätten.

Warum sind Verkehrsbeeinträchtigung so gefährlich?

Verkehrsbeeinträchtigungen können vermehrt zu Unfällen führen. Allgemein gelten Ablenkungen als eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen. Je höher die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist, desto schlimmer sind mitunter die Auswirkungen von Unfällen. Aus diesem Grund sind die Vorschriften außerhalb von geschlossenen Ortschaften noch strenger geregelt. Vor allem auf Autobahnen sind zusätzliche Ablenkungen eine große Gefahr.

§ 33 StVO: Diese Bußgelder drohen dir bei einem Verstoß

Wenn du eine Verkehrsbeeinträchtigung erzeugst, musst du mit einer Strafe rechnen. Dabei gibt es unterschiedliche Strafen für die Vergehen. Wenn du Waren oder Dienstleistungen auf der Straße verkaufst, kann es zu einem Bußgeld von 25 Euro kommen. Das gleiche gilt für den Betrieb eines Lautsprechers. 15 Euro Bußgeld werden dagegen für die Veränderung oder Imitation von Verkehrszeichen fällig. Dazu gehört zum Beispiel auch das Bekleben von Verkehrsschildern.

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