Alles zum Begleiteten Fahren ab 17

Von John Smith 14 September, 2022
4 minutes
begleitetes fahren ab 17

Bestimmt hast auch du schon mal vom Führerschein ab 17 bzw. vom B17-Führerschein gehört. Dieser ist ebenfalls unter der Bezeichnung „Begleitetes Fahren ab 17“ bekannt. Doch was hat es mit dem Begleitenden Fahren ab 17 auf sich und was bedeutet der B17-Führerschein für die Begleitperson des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin? Welche Voraussetzungen müssen für das Begleitete Fahren erfüllt sein und was ist bei der Anmeldung zu beachten? All das und noch vieles mehr erfährst du in diesem Beitrag rund um das Thema „Begleitetes Fahren ab 17“.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Das Begleitete Fahren ab 17 ermöglicht jungen Erwachsenen bereits vor dem 18. Geburtstag völlig legal selbst Auto zu fahren. Allerdings unterliegt diese Fahrerlaubnis bestimmten Auflagen. Hast du deine Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden, darfst du dich als junger Fahrer oder junge Fahrerin selbst ans Steuer setzen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass eine ausgewählte Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese Fahrerlaubnis gilt auf allen Straßen in Deutschland und Österreich.

Begleitetes Fahren ab 17 bringt Sicherheit

Das Begleitete Fahren ab 17 bietet eine Menge Vorteile in Sachen Sicherheit. So kann es dich als Führerscheinneuling positiv beeinflussen und infolgedessen das Unfallrisiko als Fahranfänger verringern. Schließlich sind junge Autofahrer im Alter von 18 bis 24 deutlich häufiger in Verkehrsunfällen involviert als beispielsweise Fahrzeughalter:innen anderer Altersgruppen.

Das sind die Anforderungen an die Begleitperson

Das Begleitete Fahren stellt auch an die Begleitperson einige Anforderungen, die diese zu berücksichtigen hat. Zunächst einmal solltest du jedoch wissen, dass es nicht zwingend deine Eltern sein müssen, die dich während deiner Autofahrten begleiten. Es ist nämlich auch möglich die Großeltern, ältere Freunde oder aber andere Verwandte als Begleitpersonen auszuwählen. Voraussetzung ist jedoch, dass jede Begleitperson in der sogenannten Prüfbescheinigung eingetragen ist. Zudem müssen deine Eltern als Erziehungsberechtigte nicht nur dem Antrag für das Begleitete Fahren ab 17, sondern auch deiner Auswahl der Begleitpersonen zustimmen. Vorteilhaft ist, dass es beim Begleitenden Fahren mit 17 hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen keine Begrenzung gibt.

Deine jeweilige Begleitperson kann auf dem Sitz ihrer Wahl im Auto Platz nehmen. Das heißt, sie muss beim Begleitenden Fahren nicht zwingend vorne sitzen. Wichtig zu wissen ist, dass dir deine Begleitperson lediglich als Ansprechpartner dient. Sie darf zu keiner Zeit in das Fahrgeschehen eingreifen.

Folgenden Voraussetzungen muss deine gewählte Begleitperson gerecht werden:

  • Beim Begleiteten Fahren muss die Begleitperson ein Alter von mindestens 30 Jahren aufweisen
  • gültige Fahrerlaubnis – deine Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen
  • beim Begleitenden Fahren ab 17 darf der Beifahrer bzw. die Begleitperson nur maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben
  • Begleitpersonen dürfen während des Begleitenden Fahrens weder unter Drogeneinfluss stehen, noch einen Blutalkoholwert von über 0,5 Promille aufweisen

begleitetes Fahren ab 17

B17: Anmeldung, Antrag, Unterlagen

In diesem Teil unseres Beitrages gehen wir auf die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Anmeldung, des Antrages und der Unterlagen ein.

Begleitendes Fahren mit 17: Anmeldung

Bestimmt stellst du dir unter anderem die Frage, ab wann Begleitetes Fahren erlaubt ist bzw. ab wann die Anmeldung hierzu erfolgen kann. Grundsätzlich kannst du die Anmeldung sechs Monate vor Vollendung deines 17.Lebensjahres einreichen. Bei der Anmeldung stehen dir die beiden Klassen B und BE zur Verfügung. Mit der Klasse B erhältst du automatisch auch die Führerscheinklasse L und AM. Also für Traktoren, Kleinkrafträder und Quads. Diese Fahrzeuge dürfen Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung auch ohne Begleitperson fahren.

Wichtig zu wissen ist, dass dich die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf Begleitendes Fahren mit 17 rund 50-55 Euro kostet. Auch für die Überprüfung der Begleitpersonen im Fahreignungsregister entstehen Kosten. Diese liegen pro Begleitperson zwischen 5-8 Euro. Der B17-Führerschein verursacht jedoch keine höheren Kosten als der herkömmliche Führerscheinerwerb ab einem Alter von 18 Jahren.

B17-Führerschein: Antrag und Unterlagen

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis musst du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die nötigen Formulare findest du entweder direkt hier vor Ort oder aber bei deiner Fahrschule. Häufig kümmert sich die Fahrschule sogar um die Anträge, sodass von deiner Seite nicht allzu viel zu tun ist. Am besten hältst du hierzu einfach kurz Rücksprache mit deiner Fahrschule. In einigen Städten und Gemeinden besteht sogar die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis online zu stellen.

Wichtig: Bitte bedenke, dass eine Anmeldung zur Führerscheinprüfung erst dann möglich ist, wenn die zuständige Behörde deinen Antrag bearbeitet hat. Je nach Stadt und Gemeinde liegt die Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Wochen.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass des Prüflings
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest der nicht älter als zwei Jahre sein darf
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Teilnahmenachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Führerscheine und Personalausweise der Begleitpersonen (Kopien)
  • Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten und der Begleitpersonen

Die Prüfung

Ab wann darf man Begleitetes Fahren überhaupt machen bzw. ab wann darf ich die Prüfung ablegen? Während du die theoretische Fahrprüfung bereits drei Monate vor Vollendung deines 17. Lebensjahres ablegen kannst, darf die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung deines 17. Lebensjahres erfolgen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass du die theoretische Fahrprüfung bestanden hast. Bei den Prüfungsinhalten des B17-Führerscheins gibt es im Vergleich zum klassischen Führerscheinerwerb ab 18 keinerlei Unterschiede.

Prüfungsbescheinigung: So sieht der Führerschein ab 17 aus!

Der Führerschein ab 17 unterscheidet sich optisch vom klassischen Kartenführerschein ab 18. Er stellt lediglich eine Prüfungsbescheinigung dar und enthält kein Foto des Fahranfängers. In der Prüfungsbescheinigung sind neben der Führerscheinklasse auch wichtige Daten des Fahranfängers hinterlegt. Zudem sind auch die eingetragenen Begleitpersonen vermerkt.

Ab Vollendung deines 18 Lebensjahres erhältst du dann von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen regulären EU-Kartenführerschein. Hierfür entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Du kannst einfach bei der Behörde vorbei gehen und deinen Kartenführerschein abholen.

Wichtig: Bitte bemühe dich möglichst zeitnah nach deinem 18. Geburtstag um die Abholung deines „richtigen“ Führerscheins. Denn die Prüfungsbescheinigung ist bereits drei Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres ungültig.

begleitetes Fahren ab 17

Die Probezeit

Wie beim Führerscheinerwerb ab 18, beträgt auch die Probezeit für das Begleitete Fahren ab 17 exakt zwei Jahre. Diese Frist beginnt direkt mit der Aushändigung deiner Prüfungsbescheinigung und endet zwei Jahre später.

Ausnahme: Hast du bereits einen Führerschein der Klasse A1 für kleinere Krafträder, gilt die Probezeit bereits ab dessen Erhalt.

Das solltest du bei der Versicherung beachten

Die meisten Jugendlichen, die ihren Führerschein bereits mit 17 erwerben, haben nur selten ein eigenes Fahrzeug. Stattdessen wird das Auto der Eltern oder anderen eingetragenen Begleitpersonen genutzt. Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer:innen zeitnah ihre Kfz-Versicherung darüber informieren, dass ihre Fahrzeuge im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 zum Einsatz kommen. Schließlich muss der oder die minderjährige Fahranfänger:in in der Regel im Versicherungsvertrag ergänzt werden.

Im Normalfall fallen die Beiträge zur Kfz-Versicherung für junge Fahranfänger:innen aufgrund des erhöhten Unfallrisikos recht hoch aus. Nicht verwunderlich, denn schließlich fehlt es Fahranfänger:innen oftmals an Fahrpraxis. Hast du jedoch am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen, hast du den 18-jährigen Führerscheinneuligen einiges an Erfahrung voraus. Dies honoriert auch die Kfz-Versicherung, wenn du nach deinem 18. Geburtstag ein Auto dein Eigen nennen möchtest. So erhältst du bei den meisten Kfz-Versicherungen einen Beitragsnachlass – egal ob Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass du mindestens sechs Monate am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen hast.

Weitere interessante Informationen rund um Themen wie zum Beispiel “Kfz-Versicherung“, findest du in unseren zahlreichen weiteren Beiträgen:

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